Neues Hochwasserschutzgesetz

Hochwasserschaden
© Thorsten Hügel/VWE
Seit diesem Jahr gibt es eine Regelung für Hochwasser - das sogenannte "Hochwasserschutzgesetz II". Der Anlass für die Neufassung waren die Erfahrungen aus den Katastrophen der letzten Jahrzehnte, vor allem das "Jahrhundert-Hochwasser" 2002 und die extremen Überschwemmungen 2013 mit ihren Milliardenschäden haben bei allen Beteiligten Spuren hinterlassen.

Das Gesetz soll den Flüssen wieder mehr Raum und der Natur ihr Recht zurückgeben: Bauen in Risikogebieten wird schwieriger, was natürlich in den Städten den Wohnungsbau beschränkt. "Vorbeugende Schadensminderung" soll erleichtert, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden.

Für Wohnungsbesitzer vor allem in gefährdeten Gebieten hat das auch Konsequenzen. In neu definierten ?Hochwasserentstehungsgebieten?, die etwa durch Schneeschmelze oder Starkregen entstehen können, werden viele Vorhaben genehmigungspflichtig ? manchmal werden Ausgleichsmaßnahmen gefordert, die Planungen verzögern und verteuern können.

Viele Menschen wissen bis heute nicht, dass sie plötzlich in "Risiko-Gebieten" leben! Mitglieder des Verbandes Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. sollten sich am besten rasch bei Ihrer Gemeinde informieren.

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