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Seit dem Jahr 2000 galt in BW das Gesetz zur außergerichtlichen Schlichtung vor zivilrechtlichen Klagen. So war vor einer Klage wg. z.B. Nachbarrechtsstreitigkeiten erst ein Güteverfahren durchzuführen. Dieses Schlichtungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2013 aufgehoben. mehr dazu
Gartenschau Sigmaringen 2013
Die Landesgartenschau findet statt vom 11. Mai 2013 bis 15. September 2013

Wir brauchen im Garten, am Haus oder in nächster Nachbarschaft ein paar alte Bäume, wenn unser tägliches Lebensgefühl nicht unter seiner natürlichen Höhe und Kraft bleiben soll. (Karl Förster)
Große, alte Bäume spielen im Wohnbereich eine nur zu oft unterschätzte Rolle, sie sorgen unter vielem anderen für Abkühlung, Luftreinheit und Wohlbefinden. Gehören Sie zu den glücklichen Besitzern eines großen alten Baumes in Ihrem Garten? Zweifeln Sie jedoch manchmal an seiner Stand- oder Bruchsicherheit?
Es gibt einige Hinweise die auf eine mangelhafte Sicherheit hindeuten können, dazu gehören Pilze am Stamm und im Wurzelbereich, Stammrisse, Faulstellen und einiges mehr. Oft wird bei solchen Anzeichen nur allzu schnell zur Säge gegriffen und der Baum entfernt, obwohl er noch über viele Jahre erhaltenwert gewesen wäre.
Als geprüfter Baumkontrolleur kann ich Sie in diesem Bereich kompetent beraten. Diese Beratung sieht eine Inaugenscheinnahme des Baumes und gegebenenfalls eine Untersuchung mit einfachen Hilfsmitteln vor. Danach wird entschieden wie mit dem Baum weiter verfahren wird, z.B. durch baumpflegerische Maßnahmen oder eine eingehende Untersuchung.
Wenn Sie als Mitglied Bedarf an einer Baumkontrolle haben melden Sie sich bitte unter:
mail: gartenberatung-bw@verband-wohneigentum.de
Tel: 07 21 – 9 81 62 35
Fax : 07 21 – 9 81 62 62