BSR plant Privatstraßen-Anlieger abzuzocken Artikel aus Berliner Morgenpost vom 21.12.2004

Anlieger von Privatstraßen sollen zahlen
Auch die Grundstücksbesitzer an Berliner Privatstraßen sollen ab dem kommenden Jahr für die Reinigung der öffentlichen Straßen bezahlen. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat an rund 15.000 Haushalte in Siedlungsgebieten in Außenbezirken entsprechende Ankündigungsschreiben versandt. Der Deutsche Siedlerbund wirft der BSR "Abzocke" vor.

Anlieger von Privatstraßen, die auf Kosten der Nachbarn gereinigt werden, auch für das Fegen öffentlicher Straßen zur Kasse zu bitten, ist nach Ansicht des Verbandes nicht vom Berliner Straßenreinigungsgesetz gedeckt.

Siedlerbund-Geschäftsführer Ronald Reuter kündigte an, zum Schutz der Mitglieder auch rechtliche Schritte einzuleiten. Ein 200 Quadratmeter großes Grundstück, das an eine öffentliche Straße der Reinigungsklasse vier A angrenzt, kostet nach Angaben der BSR 96 Euro im Jahr.

Die BSR rechtfertigt ihr Bestreben, von mehr sogenannten "Hinterliegern" Straßenreinigungsgebühren einzuziehen, mit dem Gleichheitsgrundsatz. Wenn mehr Grundstücksbesitzer etwas beisteuern, sinkt die Straßenreinigungsgebühr für alle anderen Zahler, aber nur im "Promillebereich". BSR-Sprecherin Sabine Thümler verwies auf zwei Urteile des Kammergerichts, das der BSR die Rechtmäßigkeit ihres Ansinnens bestätigt habe. Darum müsse man nun im Interesse der gerechten Behandlung aller auch von vergleichbaren Fällen Gebühren einziehen.

Umstritten ist, was ein "Hinterlieger" ist. Aus Sicht der Siedler trifft der Begriff nur auf solche Eigentümer zu, die im hinteren Bereich eines direkt an einer öffentlichen Straße gelegenen Grundstücks wohnen. Die BSR sagt, weil jede Privatstraße irgendwo in eine öffentliche münde, müßten alle Anlieger der Privatstraßen zahlen.

jof

© Berliner Morgenpost 21.12.2004

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