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Wie wir schon vor einiger Zeit berichteten, gibt es seit Juli 2003 eine Reihe von letztinstanzlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes zugunsten von Siedlern in Mischanlagen, die es mit Unterstützung unseres Landesverbandes ablehnten, für Ihre Wohnhäuser Wohnlaubenentgelt zu zahlen und sich den mitunter kleinkarierten Vorschriften des Bundeskleingartenrechts zu unterwerfen. Die BGH-Urteile stellten zu acht Mischanlagen im Bezirk Pankow fest, dass:
1. wenn in einer Anlage nicht nur vereinzelt, sondern gehäuft Eigenheime im Sinne des DDR-Rechts bzw. des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes anzutreffen sind, so kann dies den Gesamtcharakter der Anlage so stark beeinflussen, dass die ansonsten auf den Parzellen noch festzustellende kleingärtnerische Nutzung nicht mehr als anlageprägend in Erscheinung tritt.
2. Sind in einer Anlage mehr als 50 v. H. der Parzellen mit derartigen Eigenheimen oder diesen nahekommenden Baulichkeiten - Gebäuden, die den größeren Teil des Jahres (April bis Oktober) durchgehend zu Wohnzwecken genutzt werden – bebaut, so kann die Gesamtanlage nicht mehr als Kleingartenanlage angesehen werden. (BGH III ZR 203/02)
Vor diesem Hintergrund keimte bei den Siedlern im Bezirk Pankow die nicht unberechtigte Hoffnung nach teilweise über 10 Jahre langer Verschleppung der Entscheidungen durch Behörden nun endlich ihre Grundstücke nach den Sachenrechtsbereinigungsgesetz oder zum jetzigen Verkehrswert dazu kaufen zu können, da ihnen ihre Häuser ja schon gehören.
Weiter handelt es sich unter anderem auch um geltend gemachte Ansprüche auf Erwerb der Straßen- und Wegeflächen durch die Vereine der Siedlergemeinschaften, weil die Versorgungsleitungen und zum Teil die Straßen- und Wegeflächen durch die Vereine vor dem 03.10.1990 errichtet wurden.
Hier hatten sie aber Ihre Rechnung wohl ohne die Bezirkspolitiker gemacht, denn zur BVV Sitzung am 01. Juni 2005 wurde ein Antrag eingebracht, der vorsah, unter Missachtung der BGH-Urteile, die Mischanlagen im Bezirk Pankow durch ein sogenanntes Rückbau- und Nutzungskonzept wieder in Kleingartenanlagen umzuwandeln.
Erst unter dem Eindruck der zu der Sitzung sehr zahlreich anwesenden Siedler und durch die Schilderung der Situation in den acht Mischanlagen durch den stellvertretenden Landesvorsitzenden unseres DSB-Verbandes, Roger Gapp, auf der BVV-Versammlung, wurde dem Bezirksamt von der BVV der Auftrag erteilt, vor der Fassung weiterer Beschlüsse auf jeden Fall mit den betroffenen Siedlern zu sprechen, um deren Willen zu berücksichtigen sowie vorher keine weiteren Beschlüsse zu fassen.
Dies interessierte das Bezirksamt allerdings nicht sonderlich, denn am 07. Juni 2005 wurde von ihm, ohne vorrausgehende Konsultationen mit den betroffenen Siedlern der Mischanlagen, der Beschluss gefasst, Parzellenverkäufen in den genannten Anlagen, außerhalb bestehender Rechtsansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, nicht zuzustimmen.
Angesichts der Haushaltsnotlage in den Berliner Kassen und der Haushaltssperre für den Bezirk Pankow sollte eine Verwaltung jedoch dringend daran interessiert sein, durch Verkäufe von Grundstücke an interessierte Siedler die Bezirkskassenlage zu verbessern.
Auch bis zum Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, der für Finanzen verantwortlich ist, hat sich diese Situation im Bezirk Pankow mittlerweile schon herumgesprochen. Dieser hat das Bezirksamt aufgefordert, bezüglich des Sachstands in den Mischanlagen Stellung zu nehmen.
Die betroffenen Siedlergemeinschaften und unser DSB-Landesverband haben dem Hauptausschuss ihre Stellungnahmen zum o. g. Thema schriftlich mitgeteilt und die Abgeordneten aufgefordert dafür zu sorgen, dass die jahrelange Verwaltungspraxis der Behinderung der Umsetzung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes im Bezirk und die Drangsalierung der Dauerbewohner beendet sowie ein Erwerb von selbstbewohnten Grundstücken, durch Übertragung der Grundstücke an den Liegenschaftsfonds des Landes Berlin, für interessierte Bürger ermöglicht wird.
Ronald Reuter, 30.03.2006
© Verband Haus- und Wohneigentum, Siedlerbund Berlin-Brandenburg e.V.