Bericht über den III. Verbandstag 2014

Am 22. November 2014 fand im Vereinsheim der Siedlergemeinschaft Blankenburg e.V. der III. Verbandsrat unseres Landesverbandes Berlin-Brandenburg statt.

Die Veranstaltung begann um 10.00 Uhr mit der Begrüßung aller Teilnehmer durch unseren Verbandsvorsitzenden Sfr. Felix Hahn. Nach Bekanntgabe der Tagesordnung und der Protokollkontrolle des vorherigen Verbandsrates informierte Sfr. Roger Gapp, stv. Verbandsvorsitzender und Schatzmeister unseres Landesverbandes, und ging auf die Beitragszahlungen der Siedlergemeinschaften ein. Dabei verwies er darauf, dass viele Siedlergemeinschaften ordnungsgemäß gezahlt hätten, einige wenige sollten auf ihre pünktliche Beitragszahlung achten.

Die Vertreter des Siedlerbeirates informierten beim Tagesordnungspunkt Erbbaurecht über ihre Verhandlungen mit dem Bezirksamt Neukölln über den vom Bezirksamt Neukölln vorgeschlagenen Entwurf einer neuen Bau- und Gestaltungsrichtlinie für Erbbausiedlungen. Hier wurde festgestellt, dass von Seiten des Bezirksamtes die Bestrebung besteht, die Einheitlichkeit des Siedlungscharakters in den Erbbausiedlungen festlegen zu wollen, ohne diesen gegenüber dem Siedlerbeirat klar und eindeutig schriftlich charakterisieren zu können. Auch war bei den bisherigen Verhandlungen beim Bezirksamt Neukölln keine ausgeprägte Kompromisshaltung zu erkennen, lediglich einige redaktionelle Änderungen sollten beim Entwurf der neuen Bau- und Gestaltungsrichtlinien erfolgen.
Unser Verband hat hier bereits seit längerem eine Modernisierung der jahrzehntealten und teilweise veralteten Gestaltungsrichtlinien gefordert, die auf einen bau- wie umweltschutztechnisch aktuellen und zukunftssicheren Stand gebracht werden müssen. Lediglich redaktionelle Änderungen, wie sie das Bezirksamt Neukölln offenbar anstrebt, wären hier alle-dings nicht zielführend. Für den 03. Dezember 2014 wurde vom Landesverband hierzu eine Versammlung der betroffenen Erbbausiedlungen zur Beratung des weiteren Vorgehens einberufen.
In dem Zusammenhang wurde vom Verbandsrat mit sehr großer Mehrheit ein Beschluss gefasst, ein Gutachten bei einem renommierten Stadtplanungsbüro in Auftrag zu geben, das die Frage der Einheitlichkeit des Siedlungscharakters in Gruppensiedlungen zum Inhalt haben soll.

Sfr. Roger Gapp informierte beim Punkt der Mischanlagen, dass der Bundesrat eine Gesetzesinitiative gestartet hat zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Hier soll die Schutzfrist bis 2018 verlängert werden. Der Bundesrat hat dies beschlossen und der Gesetzentwurf ist nunmehr in den Beratungsausschüssen des Bundestages, vermutlich wird die Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes im Jahr 2015 beschlossen werden.

Weiterhin wurde über die Änderung der Tarife bei der Berliner Stadtreinigung und den Wasserbetrieben informiert und zur Teilnahme der Siedlergemeinschaften am Landesverbandswettbewerb Beste Siedlung 2015 aufgerufen.

Abschließend wurde Sfr. Jürgen Matthes kommissarisch zum Kassenprüfer, für den leider verstorbenen Sfr. Max Hanisch, gewählt.
Auf Antrag der Siedlergemeinschaft Britz 1 wurde beschlossen, Sfr. Siegfried Mosig mit der Silbernen Verdienstnadel unseres Verbandes für seine ehrenamtliche Arbeit in der Siedlergemeinschaft zu ehren.

Im Weiteren wurden die Termine für die Verbandsräte und den Verbandstag im Jahr 2015 von den anwesenden Siedlerfreunden bestätigt.
Nach zwei inhaltsvollen Stunden beendete unser Landesverbandsvorsitzender, Sfr. Felix Hahn, den III. Verbandsrat 2014 und wünschte allen Teilnehmern schöne Weihnachten und einem Guten Rutsch ins Jahr 2015.

Ronald Reuter

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