Zuschüsse für Einbruchsicherungen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf dem höchsten Stand seit 16 Jahren.
Rund 490 Millionen Euro mussten die Hausratversicherer 2014 für die Schadensbegleichung leisten - zehn Millionen Euro mehr, als im Vorjahr und sogar 35 Prozent mehr als 2009. Es gibt Handlungsbedarf, das hat endlich auch die Politik erkannt.

Der Bundestag hat im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 ein neues Förderprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" beschlossen. Für das Programm sollen im laufenden Jahr zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Es gewährt Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern (mit Zustimmung des Eigentümers) Zuschüsse für Investitionen in den Einbruchschutz.

Bislang fördert die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sicherungsmaßnahmen gegen Einbrecher nur im Rahmen von energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten.
Nun werden die Maßnahmen für den Einbruchschutz davon losgelöst: So kann künftig der Einbau von Alarmanlagen, sicheren Türen und Fenstern oder Gittern von der KfW separat gefördert werden.

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die Förderung zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden kann. Die Summe für die Investition muss dabei mindestens 500 Euro betragen. 20 Prozent der Gesamtsumme werden gefördert, wobei allerdings der größtmögliche Zuschuss 1500 Euro beträgt.

Eine Voraussetzung ist, dass der KfW vor Beginn der Baumaßnahme mindestens zwei Angebote vorgelegt werden, beziehungsweise ein Angebot von einer zertifizierten Fachfirma. Ausgezahlt wird die Förderung nach Vorlage der Originalrechnung.

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