Sicherheitsratschläge für den Winter und die Weihnachtszeit

Jedes Jahr in der Advents- und Weihnachtszeit ereignen sich zahlreiche Brände von Adventskränzen, -gestecken und Weihnachtsbäumen. Brandursache in fast allen Fällen: unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit brennenden Wachskerzen. Kann ein Entstehungsbrand nicht beim allerersten Versuch gelöscht werden - Raum verlassen - Türen schließen und die Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren.

Sicherheitsmaßnahmen

Kleinlöschgeräte

  • Einen gefüllten Wassereimer und einen Scheuerlappen, eine Gießkanne oder eine Blumen-spritze in greifbarer Nähe bereitstellen.


Kerzen

  • Brennende Kerzen immer beaufsichtigen und vor Zugluft schützen.

  • Brennende Kerzen nie alleine lassen - insbesondere nicht mit kleinen Kindern, auch nicht nur eine Minute.

  • Keine Wunderkerzen verwenden (auch der Umwelt zuliebe).

  • Kerzen nie vollständig herunterbrennen lassen, sondern frühzeitig gegen neue Kerzen austauschen.


Adventskränze und -gestecke

  • Aufstellen in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen.

  • Auf eine feuerbeständige Unterlage legen, z.B. Blech oder Porzellanteller.


Weihnachtsbäume

  • Ihren Weihnachtsbaum standsicher aufstellen und gegen Umkippen sichern.

  • Den Baum regelmäßig mit Wasser versorgen, um ein Austrocknen zu verhindern oder zu verzögern.

  • Aufstellungsort so wählen, dass ausreichender Abstand zu anderen brennbaren Gegenständen, z.B. Vorhänge, Teppiche, Möbel eingehalten werden kann.

  • Wir empfehlen die Verwendung von elektrischen Kerzen und Lichtern mit VDE-Zeichen anstelle von Wachskerzen.

  • Wachskerzen sollen, wenn am Baum überhaupt noch genutzt, sicher befestigt werden.

  • Nur nichttropfende Kerzen verwenden.

  • Auf genügenden Höhen- und Seitenabstand der Kerzen zu anderen brennbaren Materialien achten.

  • Wachskerzen von oben nach unten, an der Rückseite beginnend, anzünden und in umgekehrter Reihenfolge löschen.

  • Trockene Zweige und trockene Bäume entfernen, sie verbrennen explosionsartig!


Eiszapfen und Schneewechten
Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer selbst dafür verantwortlich, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere. Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden, § 3 Abs. 1 Bauordnung für Berlin (BauO Bln).
Droht von einem Dach eine Schneelawine oder Eiszapfen auf die Straße herabzustürzen, ist der Hauseigentümer verpflichtet, im gefährdeten Bereich die Gefahr zu beseitigen. Er muss also gegebenenfalls die Straße z. B. mit einem Flatterband absperren, um anschließend den Schnee selbst zu beseitigen oder dies eine Firma ausführen zu lassen. Gleichzeitig muss er die zuständige Straßenverkehrsbehörde benachrichtigen, die ggf. mit dem Straßenbaulastträger (Tiefbauamt) Folgemaßnahmen einleitet.


Freihalten der Hydranten von Eis und Schnee
Bei Einsätzen im Winter stellt die Feuerwehr immer wieder fest, dass ein großer Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind.
Hydranten liegen meist auf Gehwegen in Fahrbahnnähe und werden beim Schneeräumen nicht nur übersehen, sondern oft noch bis zu 1m hoch mit Eis und Schnee zugedeckt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen.
Hauseigentümer möchten wir daher daran erinnern, unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freizuhalten. Dies ist übrigens im Straßenreinigungsgesetz auch so vorgeschrieben. Deshalb sollten Hauseigentümer ihrer im Berliner Straßenreinigungsgesetz, §3 Abs. 2 und §4 Abs.4, festgelegten Verpflichtung zur Freihaltung der Hydranten nachkommen.
Eventuell kann der Geschädigte Schadenersatz gegenüber dem zur Räumung Verpflichteten geltend machen.
Hydranten werden durch 25cm x 20cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

Berliner Feuerwehr

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