Bericht über den III. Verbandsrat 2015

Am 28. November 2015 fand im Vereinsheim der Siedlergemeinschaft Blankenburg e.V. der III. Verbandsrat unseres Landesverbandes Berlin-Brandenburg statt.

Die Veranstaltung begann um 10.00 Uhr mit der Begrüßung aller Teilnehmer durch unseren Verbandsvorsitzenden Sfr. Felix Hahn.
Er begrüßte besonders Herrn Professor Dr. Schwenk sowie seine Mitarbeiter Frau Dipl.-Ing. Nöske und Herrn Stark vom Gutachterbüro.

Nach Bekanntgabe der Tagesordnung und der Protokollkontrolle des vorherigen Verbandsrates bat Sfr. Hahn Prof. Dr. Schwenk zum Vortrag über den Zwischenstand des Gutachtens über die Situation der Kleinsiedlungen in Berlin, welches vom Landesverband auf Beschluss des Verbandsrates in Auftrag gegeben wurde.
Professor Dr. Schwenk informierte die Anwesenden über den vorläufigen Zwischenstand des Gutachtens bezüglich der Themen der allgemeinen Entwicklung der Kleinsiedlungen sowie speziell in Berlin, einer Bestandsaufnahme von Berliner Siedlungen, vollzogener Entwicklungen sowie möglicher Entwicklungstendenzen und Ausblicke beim modernen Städtebau.
Aufgrund der Vorläufigkeit des Zwischenstandes und der weiteren Arbeit am Gutachten soll hier noch nicht näher auf Einzelheiten eingegangen werden. Prof. Dr. Schwenk bedankte sich bei allen Siedlergemeinschaften, welche zu Beginn der Arbeit zum Gutachten an der Beantwortung des Fragebogens teilgenommen haben. Für weitere Anregungen und Informationen von Siedlerseite zum Gutachten wären er und seine Mitarbeiter offen und dankbar. Er nahm die Hinweise der anwesenden Siedler auf und sagte zu, diese bei der weiteren Erarbeitung des Gutachtens zu beachten. Auch die notwendige Beteiligung der betroffenen Siedler und Bürger bei Entscheidungen von Verwaltungen bzw. Behörden die Siedlungen betreffend wird im Gutachten betont werden. Sfr. Hahn bedankte sich für die Ausführungen von Prof. Dr. Schwenk und wünschte ihm weiteren Erfolg bei der Ausarbeitung des Gutachtens, welches als Endfassung dann wiederum vorgestellt werden wird.

Anschließend informierte Sfr. Hahn beim Tagesordnungspunkt Erbbaurecht über geplante Bebauungsplanverfahren für die Siedlung im Bezirk Neukölln und speziell den öffentlich im September vorgestellten Entwurf des Bebauungsplans für die Siedlung "Neue Heimstatt". Vertreter des Landesverbandes waren auf der Veranstaltung anwesend und im Anschluss wurde die betroffene Siedlergemeinschaft durch den Landesverband bei der Formulierung von Schreiben zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung am Bebauungsplan unterstützt.
Weiterhin wurde die Problematik der Baulichkeiten auf den Erbbaugrundstücken und die restriktiven Haltungen der bezirklichen Erbbaurechtsausgeber bzw. deren Grundstücksverwalter bei Veränderungen erneut ausführlich erörtert. Wichtig ist hierbei, dass sich Erbbausiedler vor baulichen Veränderungen die Zustimmung des Verwalters (Trägergesellschaft) bzw. des Bauamtes einholen, um nicht später unliebsame und kostenintensive Überraschungen/Abrissforderungen zu erleben.

Anschließend informierte Sfr. Roger Gapp, stv. Verbandsvorsitzender und Schatzmeister unseres Landesverbandes, und ging auf die Beitragszahlungen der Siedlergemeinschaften ein. Dabei verwies er darauf, dass viele Siedlergemeinschaften ordnungsgemäß gezahlt hätten, einige wenige sollten auf ihre pünktliche Beitragszahlung achten.

Sfr. Hahn berichtete beim Punkt zu den Mischanlagen, dass die Kündigungsschutzfrist für Nutzungsverträge aus DDR-Zeiten am 03.10.2015. endete.
Das gilt allerdings nicht für jene Nutzer, die am 3. Oktober 1990 bereits das 60. Lebensjahr vollendet hatten. Bei ihnen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Bis zum 3. Oktober 2022 läuft außerdem die Investitionsschutzfrist, in der bei einer Kündigung durch den Grundstückseigentümer Entschädigungen nach dem Zeitwert der Datschen zu zahlen sind. In bestimmten Ausnahmefällen sind ordentliche Kündigungen auch schon jetzt möglich, vor allem, wenn der Eigentümer das Grundstück für den Bau eines Eigenheims für sich selbst und seine Angehörigen nachweislich nutzen will.
Unser Landesverband hat die Siedler darüber immer wieder regelmäßig informiert und im letzten Jahr eine Gesetzesinitiative des Landes Brandenburg im Bundesrat und Bundestag zu einer Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unterstützt, welche aber vom Bundestag mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt wurde.

Weiterhin wurde ein Urteil des BGH zu Grunddienstbarkeitsrechten bei Grundstücken mit Ansprüchen nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz vorgestellt.

Anschließend wurde über den Verlauf des Landesverbandswettbewerbs beste Siedlung 2015 berichtet, bei der Frau Anja Schillhaneck, Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses, als Schirmherrin des Verbandswettbewerbes am 25.11.2015 im Haus des Berliner Parlamentes die Teilnehmer am Wettbewerb Beste Siedlung 2015 auszeichnete. Wir berichteten darüber bereits ausführlich.
Als Sieger wird die Sgm. Am Zwickauer Damm als Vertreter des Landesverbandes am Bundeswettbewerbs 2016 teilnehmen.
Im Weiteren wurden die Termine für die Verbandsräte und den Verbandstag im Jahr 2016 von den anwesenden Siedlerfreunden bestätigt.

Ronald Reuter

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