Gesetz zur Rauchmelderpflicht in Berlin soll 2016 in Kraft treten

Alle Wohnungen in Berlin sollen künftig per Rauchmelder geschützt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Senat im Dezember 2015 angestoßen.
Berlin ist damit eines der letzten Bundesländer, das eine Rauchmelder-Pflicht einführt. In 13 Ländern ist in den Bauordnungen bereits vorgeschrieben, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren jeweils ein solcher Signalgeber hängen muss.
Küchen sind meist ausgenommen, weil es nah am Herd zu viele Fehlalarme gibt.
Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Vermieter, die Kosten kann er laut Berlins Bausenator Andreas Geisel (SPD) aber auf die Mieter umlegen.
Der Einbau von Rauchmeldern in neu gebauten Berliner Wohnungen soll ab 2016 Pflicht werden. Für Bestandswohnungen gilt laut Gesetzentwurf eine Übergangsregelung. Hier wird der Einbau der Rauchmelder ab 2020 vorgeschrieben. Die Gesetzesänderung wird derzeit von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorbereitet und ist noch nicht in Kraft.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.