Grundsteuer erneut vor dem Bundesverfassungsgericht

Vom Bundesverfassungsgericht erhofft sich unser Verband klare Hinweise an die Politik, welche Mindestkriterien bei einer ausgewogenen, verfassungskonformen Grundsteuerreform zu berücksichtigen sind.

Die bisherigen Reformvorschläge haben meist zur Folge gehabt, dass das Bewertungsverfahren verwaltungstechnisch zu aufwendig, zu teuer und zudem sozial unvertretbare Ergebnisse erbracht hätten. Mit dem Kostenwertmodell, dem aktuellen Reformvorschlag fast aller Bundesländer, gegen den Bayern und Hamburg ihr Veto eingelegt haben, würde das Gegenteil erreicht. Auf eine freiwillige Anpassung, das heißt Senkung, der Steuermesszahlen und Hebesätze durch die Städte und Gemeinden will der Verband nicht bauen.

Vor allem in Regionen mit hoher Nachfrage und wachsenden Grundstückspreisen hat das Kostenwertmodell einen Grundsteueranstieg zur Folge, die den selbstnutzenden Eigentümer überproportional belasten und den Wert des mühsam ersparten und selbstbewohnten Wohneigentums langsam aufzehren würde. Eine Wertsteigerung, die der Eigentümer nicht beeinflussen kann und den er nicht wirtschaftlich verwerten kann, solange er in seinem Haus wohnt, darf nicht steuerlich "bestraft" werden. Dasselbe gilt für eine Wertsteigerung durch Investition in energetische Sanierung, altersgerechten Umbau und Mehr-Generationen-Wohnen. Denn die politisch erwünschten und teils staatlich geförderten Ziele werden andernfalls konterkariert.

Die Grundsteuer muss ausschließlich nach der Größe des Grundstückes und der Nutzfläche, nicht jedoch nach dem Verkehrswert berechnet werden. Hinweise des Bundesverfassungsgerichts sind auch hinsichtlich der Verwendung der Grundsteuereinnahmen wünschenswert. Das Steueraufkommen darf dabei nicht zum "Kessel Buntes" werden, aus dem die Gemeinde Zwecke finanziert, für die sie ansonsten überprüfbare Gebührenbescheide erheben müsste - oder die über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren wären.

Ein weiterer Aspekt: Zu aufwendige, streitanfällige Bewertungsverfahren, die Zeit und Geld binden, müssen vermieden werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine faire, auch für Laien nachvollziehbare Besteuerung.

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