VHWE geht mit BSR-Musterklagen in Berufung

Wie bekannt geht der VHWE vor Gericht gegen unrechtmäßige Forderungen der BSR bezüglich Straßenreinigungsgebühren von Anliegern an Privatstraßen vor. Diese Anlieger, welche verpflichtet sind ihre Straßen selbst zu reinigen, sollen auch noch Straßenreinigungsgebühren zahlen.

Gegen diese unverschämte BSR-Forderung hat unser VHWE-Landesverband in Vertretung von zwei betroffenen Mitgliedergemeinschaften Musterklagen gegen die BSR eingereicht, welche unter den Aktenzeichen Az 13 O. 574/05 sowie Az 13 O. 576/05 beim Landgericht Berlin rechtsanhängig waren und am 19. September 2006 vom Berliner Landgericht in zwei Urteilen abgelehnt wurden.

Gegen die ergangenen Urteile wurde von Seiten des VHWE-Landesverbandes Berufung beim Berliner Kammergericht eingereicht, um die Angelegenheit höhergerichtlich prüfen zu lassen.

Das Berliner Kammergericht hat den Termin der Berufungsverhandlung auf den 07. Juni 2007 festgelegt.

Ronald Reuter, 16.01.2007

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