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Vorsicht Falle!

BWB kassieren bei defekten Abwasserhausanschlüssen

Der Fall:

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) nehmen einen Grundstückseigentümer für die Instandsetzung eines Abwasseranschlusskanals mit Kosten von 6.500,00 € in Anspruch. Der Abwasserkanal war im Bereich des öffentlichen Straßenlandes gebrochen und hatte zu einer Pflasterversackung geführt. Er musste mit hohen Kosten, die auch Pflasterkosten im Auftrage des Tiefbauamtes beinhalteten, instandgesetzt werden.

Wer glaubt, dass dies eigentlich Sache der Berliner Wasserbetriebe ist, der irrt. Mit bösen und unabsehbaren und möglicherweise weitreichenden finanziellen Folgen!

Zwar ist nach den „Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin – ABE“ (dort § 11 Abs. 5) der Grundstückseigentümer für den Hausanschlusskanal als Eigentümer des Kanals nur von der Grundstücksgrenze an bis einschließlich des Hauskastens auf seinem Grundstück verantwortlich, während die Berliner Wasserbetriebe doch für die anderen Anschlusskanalabschnitte verantwortlich sein müssten. Dies gilt aber nur dann, wenn sich diese Abschnitte in Eigentum der BWB befinden.

Bei vorhandenen Anschlüssen verbleibt nach den aktuellen Geschäftsbedingungen der Berliner Wasserbetriebe (ABE) das Eigentum am Hausanschlusskanal, auch soweit er sich nicht auf dem Grundstück befindet, Eigentum des Grundstückseigentümers (!).
Es sei denn, der Grundstückseigentümer beantragt die Übernahme des sich in ordnungsgemäßem Zustand befindlichen Abschnittes in das Eigentum der Berliner Wasserbetriebe.

Der Grundstückseigentümer trägt für den in seinem Eigentum befindlichen Teil des Hausanschlusses die Kosten der betrieblichen Unterhaltung , Instandsetzung, Abtrennung und, soweit von ihm veranlasst, auch der Veränderung des Anschlusses zuzüglich des Zuschlages für Baugemein- und Geschäftskosten. Dies ist den meisten Grundstückseigentümern nicht bewusst!

Der Grundstückseigentümer darf aus Gründen der betrieblichen Sicherheit die Arbeiten nicht selbstständig ausführen oder vergeben.

Fazit:

Damit Grundstückseigentümer nicht in diese Falle tappen, kann nur jedem empfohlen werden, schnellstmöglichst einen Antrag an die Berliner Wasserbetriebe auf Übernahme der Abschnitte des Hausanschlusskanals in das Eigentum der Berliner Wasserbetriebe zu stellen, die sich nicht auf dem Grundstück befinden.

Hier besteht Handlungsbedarf!
Ein entsprechendes Musterschreiben kann auf der Homepage unseres Verbandes heruntergeladen werden.

Landesverbandsvorsitzender
Felix Hahn
Rechtsanwalt und Notar

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