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Am 27. Februar fand im Vereinsheim der Siedlergemeinschaft „Am Zwickauer Damm„ e.V. der I. Verbandsrat 2010 unseres Landesverbandes Berlin-Brandenburg e.V. statt.
Die Veranstaltung begann um 10.00 Uhr mit der Begrüßung aller Teilnehmer durch unseren Landesverbandsvorsitzenden, Sfr. Felix Hahn.
Nach Bekanntgabe der Tagesordnung und der Protokollkontrolle des vorherigen Ver-bandsrates hielt unser stellvertretender Landesverbandsvorsitzender, Sfr. Roger Gapp, als amtierender Schatzmeister des LV seinen Bericht, in dem er darlegte, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Siedlergemeinschaften ihre Mitglieds- und Versicherungsbeiträge für 2009 pünktlich an den Landesverband gezahlt haben.
Weiterhin gab er wichtige Hinweise bezüglich notwendiger Satzungsänderungen für Mitgliedsvereine zum Erhalt der Gemeinnützigkeit. Das Bundesfinanzministerium hatte mit öffentlichem Schreiben vom 14.10.2009 diese letztmalig verlängerte Frist bis zum 31.12.2010 gesetzt, zur Anpassung von Satzungen für gemeinnützige Vereine.
Zum vom Berliner Senat geplanten Klimaschutzgesetz für Berlin wurde informiert, dass es Sympathie der SPD-Fraktion zu einem von Umweltverband BUND vorgeschlagenen Stufenmodell geben soll, nachdem die Senkung des Energiebedarfs oder die Senkung des Kohlendioxidausstoßes schrittweise erfolgen. Es soll ab 2012 schrittweise energetisch saniert werden, angeblich wirtschaftlich und sozial verträglich mit dem Anspruch, dass 2020 die Ziele erreicht werden sollen. Einen endgültigen, spruchreifen Entwurf des Klimaschutzgesetzes der Regierungskoalition gibt es bisher noch nicht, ein solcher soll eventuell noch vor der parlamentarischen Sommerpause zur Beratung im Berliner Abgeordnetenhaus zur Diskussion eingebracht werden, an der sich unser Verband natürlich beteiligen wird.
Standpunkt unseres Verbandes ist: Keine zusätzlichen Belastungen von Siedlern und Eigenheimbesitzern und ihren Häusern im Bestand durch das geplante Klimaschutzgesetz.
Sfr. Hahn informierte zum Erbbaurecht, dass die Finanzämter dabei sind, die Grundsteuern zu erhöhen.
Es gibt eine Vielzahl von Erbbauheimstätten, die neue Einheitswertbescheide erhalten haben und darauf basierend neue Grundsteuermessbescheide und dann neue Grundsteuerbescheide, teilweise bis zu 7 Jahre rückwirkend (ergibt sich aus der Abgabenordnung).
Es gab jetzt Fragebögen oder Bauanträge auf Erweiterungen, die nach Bescheidung durch die Bauämter an die Finanzämter weitergemeldet wurden, mit der Folge, dass eine Wertfortschreibung vorgenommen wurde. Es reicht nicht, gegen die neuen erhöhten Grundsteuerbescheide Einspruch einzulegen, hier muss auch gegen den Grundlagenbescheid = Einheitswertbescheid Einspruch eingelegt werden (Einspruchsfrist ist 1 Monat nach Zugang des Bescheides).
Sollte also jemand solche Bescheide erhalten und dazu auch erhebliche Nachforderungen – dann vorsorglich gegen alle (!) Bescheide Einspruch einlegen. Es gibt zudem die Möglichkeit, einen sogenannten Stundungsantrag zu stellen. Hier wären grundsätzlich Zinsen zu zahlen; wenn es der Billigkeit entspricht, kann allerdings durch das Finanzamt auf Antrag auf die Verzinsung der gestundeten Zahlungen verzichtet werden. Also vorsorglich auch dies beantragen.
Wer eine Aufforderung des Finanzamts bekommt, die Angaben zur Veränderung mitzuteilen, sollte sich seine damaligen Unterlagen heraussuchen und die ursprünglichen Angaben vergleichen.
Die Neuberechnung hängt u. a. vom Baujahr des Gebäudes ab, die Baujahre und auch die Wohnfläche spielen in der Errechnung des Wertes eine erhebliche Rolle (Ge-bäudewertbestimmung).
Sfr. Gapp informierte zum Sachstand in den Mischanlagen:
Durch den Einigungsvertrag existiert bis 2015 für sämtliche alten Verträge aus DDR-Zeiten (VKSK-Verträge) Bestandsschutz, der danach ausläuft – das ist eine brisante Problematik, die sich jeder vor Augen halten sollte. Was nach 2015 passiert, kann noch keiner voraussagen. Das Entscheidende dabei ist, wenn man in den Mischanlagen etwas ändern möchte, dann muss man es jetzt tun, nicht erst im Jahr 2015.
Zu Erfahrungen mit dem Winterdienst durch Dritte auf Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs gab es eine längere Diskussion. Wichtig ist es, wenn der Winterdienst nicht an Dritte abgegeben wird, dass dann derjenige, der zum Winterdienst verpflichtet ist, den Nachweis gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg erbringt, dass er ordnungsgemäß reinigt und Glätte beseitigt. Weiterhin sollte er eine Versicherung gegen mögliche Risiken bei Glätte (Grundstückshaftpflicht) abgeschlossen haben. Eine solche haben unsere Mitglieder bereits. Es wird geraten, die Angebote und Leistungen bei Winterdienstfirmen sorgfältig zu prüfen. Wichtig ist auch, dass in den Leistungen die Entfernung und Entsorgung des Streugutes enthalten ist. Ausführliche Informationen zum Winterdienst sind auch auf der neu gestalteten Internet-Homepage unseres Verbandes zu erhalten.
Nach interessanten 2 Stunden endete der I. Verbandsrat 2010 unseres Landesverbandes.
Ronald Reuter, Geschäftsführer
© Verband Haus- und Wohneigentum, Siedlerbund Berlin-Brandenburg e.V.