Klimaschutzgesetz gestoppt!

Das umstrittene Klimaschutzgesetz des Berliner Senats ist nun bis zur Wahl im September 2011 endgültig vom Tisch. In dieser Legislaturperiode werde das Gesetz nicht mehr beschlossen, sagte Umweltsenatorin Lompscher im Umweltausschuss.
Sie begründete dies damit, dass es die bundespolitischen Rahmenbedingungen derzeit nicht erlauben würden, ein Klimaschutzgesetz für Berlin zu verabschieden.

Über das Klimaschutzgesetz hatte es langwierige Beratungen gegeben, die zu vier Entwürfen führten, die alle sehr umstritten waren. Ursprünglich sollte das Gesetz Anfang 2011 in Kraft treten. Kritik richtete sich vor allem gegen die geplanten Vorschriften für Hauseigentümer, die zwingend neue Heizungen einbauen oder unter bestimmten Bedingungen umweltfreundlichere Energieformen verwenden sollten.

Der Verband Haus- und Wohneigentum, Siedlerbund Berlin-Brandenburg e.V. (VHWE) trat bezüglich des nun gestoppten Gesetzes gegen zusätzliche Belastungen von Siedlern und Eigenheimbesitzern und ihren Häusern im Bestand durch das vom Berliner Senat geplante Klimaschutzgesetz ein. Die Erfahrungen unseres Verbandes und seiner Mitglieder sowie der aktuelle Studie der Berliner Energieagentur (BEA) machen deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Siedler und Eigenheimer, welche schon durch die regelmäßigen Steuern, Abgaben und Gebühren in Berlin genug gebeutelt werden, auch langfristig finanziell überfordert wären, wenn ihnen bei notwendigen baulichen Maßnahmen an ihren Häusern zusätzliche und umfangreiche Auflagen zur energetischen Sanierung erteilt werden. Dies gilt insbesondere bei Häusern im Bestand und kann dazu führen, dass notwendige Erhaltungsmaßnahmen an Einfamilienhäusern unterbleiben, da sonst zusätzlich Energiesparmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben wären.

Diese zusätzlichen Belastungen konnten nun, auch durch das Engagement unseres Verbandes, verhindert werden.

Beim Klimaschutz sollte für Haus- und Wohneigentümer gelten:
Kein Zwang zur Investition durch Klimaschutzgesetze, sondern die freie Entscheidung des selbstnutzenden Wohneigentümers über das Ob, das Wann und den Umfang der energetischen Sanierung, mit Blick auf die persönliche und finanzielle Situation der Siedler und Eigenheimer, mit Unterstützung durch einfache und planbare staatliche Förderung.

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