Bei Gebäudeversicherung der Unterversicherung vorbeugen

Unser Mitglied Hans Müller (Name redaktionell geändert) hatte seine Gebäudeversicherung mit Beginn 01.01.2003 und einer Versicherungssumme von 200.000 Euro abgeschlossen.
Die Wertermittlung war korrekt, eine Unterversicherung war ausgeschlossen.

Im Laufe der Jahre nahm Herr Müller allerdings umfangreiche An- und Umbauten an seinem Haus vor, wie zum Beispiel ein Saunahäuschen, ein Solardach sowie eine Doppelgarage auf dem Versicherungsgrundstück. Durch diese Erweiterungen erhöhte sich der Versicherungswert auf 260.000 Euro. Leider versäumte es Herr Müller, dem Versicherungsunternehmen diesen Sachverhalt mitzuteilen.

Durch einen Brand im Dachgeschoss des Einfamilienhauses kam es Silvester 2010 zu einem Schaden von 60.000 Euro. Der beauftragte Gutachter stellte die Schadenhöhe fest und kam nach der Prüfung des Versicherungsschutzes zur Erkenntnis, dass Herr Müller nur mit 200.000 Euro versichert war.

Bei der Abrechnung kam es nun zu folgendem Ergebnis:
Schaden 60.000 Euro x Versicherungssumme (plus 10
Die Versicherung nahm eine Kürzung des Auszahlbetrages von 9.231 Euro wegen Unterversicherung vor. Durch eine rechtzeitige Meldung der Werterhöhung sowie eine erneute Wertermittlung und Anpassung der Versicherungssumme hätte dieser Abzug verhindert werden können.

Der Versicherungswert eines Hauses kann auch durch andere Ursachen nicht mehr ausreichend sein, so z.B. durch Ausbau eines Dachgeschosses, neuen Ausbauten oder Wintergärten aber auch durch eine früher nicht erfolgte oder nicht sachgemäß durchgeführte Wertermittlung.

Unser Landesverband bietet, in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner der Rheinland Versicherung, seinen Mitgliedern bei Interesse eine versicherungstechnische Wertermittlung sowie eine Prüfung der bestehenden Gebäudeversicherungspolicen an.

Für den Fall eines Informations- oder Beratungsbedarfs in Versicherungsfragen können sich unsere Mitglieder an den Vertreter unseres Kooperationspartners der Rheinland-Versicherung, Herrn Marian Beier, Tel. 030/516 52 29-0 oder an die Geschäftsstelle unseres Landesverbandes wenden.

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