Wärmedämmung

Bis zum 31. Dezember 2011 müssen in Mehrfamilienhäusern die obersten Geschossdecken gedämmt werden, falls sie bislang noch ungedämmt sind. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Bei der gesetzlichen Verpflichtung zum Dämmen spielt es keine Rolle, ob die Hausbewohner den Dachboden nutzen oder nicht. Eine Ausnahme von der Dämmpflicht gibt es nur für Besitzer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie das Haus vor dem 1. Februar 2002 gekauft haben .

Die EnergieAgentur.NRW rät, jetzt zu überdenken, ob der Dachboden später einmal als Wohnung ausgebaut werden soll. Dann wäre es sinnvoll, statt der obersten Geschossdecke das Dach zu dämmen. Auch diese Maßnahme lässt die EnEV ausdrücklich zu. Ist kein Aus-bau geplant, sollte die Wärmedämmung aber auf der Geschossdecke verlegt werden. Das ist im Vergleich zur Dachdämmung deutlich günstiger. Handwerklich geschickte Laien können sie auch selbst durchführen und dadurch Kosten sparen.

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