Bauhaftung bei privaten Baumaßnahmen

Helfer melden ist Pflicht

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren: Nässe auf Baugerüsten, provisorische Treppen, Baugruben. Das gilt auch bei privaten Bauvorhaben. Dort geschehen jedes Jahr mehrere hundert Unfälle und manche enden leider sogar tödlich.

Deshalb ist es für Bauherren wichtig, Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder Kollegen, die beim privaten Hausbau mit anpacken, innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zu melden. Eigenbauherren sind für die Helfer verantwortlich.
Dies gilt unabhängig davon, ob mithelfende Personen unentgeltlich arbeiten oder nicht. Sind alle Helfer zusammen weniger als 40 Stunden beschäftigt, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind nur freund- und verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistungen sowie unternehmerähnliche Tätigkeiten.

Ob solche Ausnahmetatbestände vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden, da die Definitionen in den gesetzlichen Vorschriften nicht eindeutig sind. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist. (Frist: spätestens eine Woche nach Baubeginn) – siehe auch Onlineservice - Anmeldung unter www.bgbau.de.

Zu den Bauarbeiten eines Eigenbauunternehmers zählen Arbeiten zum Neu-, Um-, Aus- oder Anbau, insbesondere Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegerarbeiten wie auch Abbruch- und Erdarbeiten. Als Eigenbauarbeiten sind ebenfalls die Arbeitsleistungen zur Erschließung und Kultivierung des Geländes sowie Herrichtung der Wirtschaftsanlagen anzusehen.
Die Beiträge zur Helferversicherung belaufen sich derzeit auf 2,00 Euro pro geleistete Arbeitsstunde und Person in den alten Bundesländern und 1,76 Euro in den neuen Bundesländern. Jedes Jahr Mitte April werden im Rahmen des Umlageverfahrens der nachträglichen Bedarfsdeckung die neuen Werte berechnet. Auch die Beiträge für die privaten Helfer werden dann angepasst.

Der Bauherr und sein Ehegatte oder Lebenspartner können sich freiwillig versichern. Das ist ratsam, wenn keine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen ist. Durch die Meldung der Helfer an die BG BAU vermeiden private Bauherren Bußgelder bis 2.500 Euro und mögliche Schadensersatzforderungen. Auch vermeiden die Bauherren teure Regressverfahren, die die BG einleiten kann, wenn nicht gemeldete Helfer einen Unfall erleiden.

Bauherren brauchen demnach u. a. eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Bauherrenhaftpflicht, diese ist bei Mitgliedern unseres Landesverbandes bereits im Beitrag enthalten.

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