Senat beschließt Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes

Viele Siedler, ebenso Firmen und viele Berliner Grundstücksbesitzer können aufatmen. Denn das Straßenausbaubeitragsgesetz, seit seinem Inkrafttreten 2006 heftig umstritten, wird abgeschafft. Anlieger in Berlin mussten bisher mit durchschnittlich bis zu 15.000 Euro Anliegerbeiträgen rechnen, wenn ihre Straße ausgebaut wurde.
Anlieger, die schon für den Ausbau gezahlt haben, sollen laut Senatsbeschluss das Geld zurückbekommen, insgesamt rund 624.000 Euro. 206 Berliner Straßen waren von den Regelungen betroffen.

Nach dem am 09. März 2006 vom Berliner Abgeordnetenhaus mit Koalitionsmehrheit verabschiedeten Straßenausbaubeitragsgesetz sollten Grundstückseigentümer zahlen, wenn anliegende Straßen erneuert oder verbessert werden sollen. Wenn Fahrbahnen oder Gehwege bisher ausgebaut wurden, wurden somit 20 bis 65 Prozent der Baukosten auf die Eigentümer umgelegt . Entstanden Parkplätze, mussten die Anlieger 20 bis 70 Prozent übernehmen. Wer an einer ruhigen Anliegerstraße liegt, zahlte einen höheren Prozentsatz, als Anlieger an einer Hauptverkehrsstraße. Der Straßenausbaubeitrag bemaß sich bisher an der Zahl der Quadratmeter des anliegenden Grundstücks.

Mit der Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes und den damit verbundenen teuren, überdimensionierten und teilweise sinnlosen Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen von Anliegerstraßen auf Kosten der Anlieger ist somit jetzt Schluss.

Unser Verband hatte im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung sowie während seiner bisherigen Laufzeit stets ein solches Straßenausbaubeitragsgesetz grundsätzlich abgelehnt und sich dafür eingesetzt, dass die Landesregierung das Gesetz wieder außer Kraft setzt.

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