Gebäudeversicherer zahlt nach Starkregen nicht

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe urteilte wie folgt:
Ein Hauseigentümer bleibt nach einem heftigen Gewitter mit Starkregen auf einem Schaden von rund 6 600 Euro sitzen. Seine Wohngebäudeversicherung, die auch Elementarschäden umfasst, kommt dafür leider nicht auf.

Nach starken Niederschlägen war ein Kellerschacht am Wohnhaus des Mannes vollgelaufen. Dahinter lag ein Fenster, das Wasser drang anschließend durch eine Fuge in den Keller, lief an der Innenwand herunter und durchfeuchtete so den Boden.
Der Mann hatte seinen Kellerraum auch als Wohnraum genutzt.

Die Versicherungsbedingungen enthielten den Passus, dass der Versicherer Schäden ersetzt, wenn eine Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch Witterungsniederschläge vorliegt.

Das sei hier jedoch nicht der Fall, sagten die Oberlandesrichter in Karlsruhe. Eine Überschwemmung liegt demnach nur vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (Az. 12 U 92/11 des OLG Karlsruhe).


Interessierte Hauseigentümer sollten diesbezüglich ihre Gebäudeversicherungsbedingungen überprüfen. Mittels Beitragszuschlag können ggfls. auch solche Elementarschäden versichert werden, wie u. a. Rückstau, Schneedruck und Erdrutsch.

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