Strengere Energievorschriften für Hausbauer

Der Bundestag hat einer Änderung des Energieeinsparungsgesetzes zugestimmt. Nur auf Grundlage dieses Gesetzes kann die Energieeinsparverordnung verabschiedet werden, die nun im Bundesrat beraten wird.

Hausbauer müssen sich in Zukunft auf deutlich strengere Energievorschriften einstellen. Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt. Denn die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird.

Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken.
Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 Prozent reduzieren.

Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV keine verschärfte Einsparregeln oder neue Nachrüstpflichten vor.

Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.

Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben . Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.

Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.

Inkrafttreten erst 2014

Anlass für die Novellierung ist eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Zudem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen.

Vor der EnEV musste die Bundesregierung das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Das EnEG ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern.

Die EnEV muss nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Eine Notifizierung in Brüssel ist ebenso erforderlich. Gleichzeitig muss das EnEV das nationale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten der neuen EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen .

Die Energiesparverordnung regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Will ein Eigentümer sein Gebäude sanieren gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität er bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat. Mit der im Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV hat die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben bereits um durchschnittlich 30 Prozent angehoben.

Quelle: BPA

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