Versammlung der Erbbausiedlungen im Landesverband

Am 21. August 2013 fand eine Zusammenkunft der Erbbausiedlungen auf Einladung des Landesverbandes in der Siedlergemeinschaft Neue Heimstatt statt. Die Vertreter der über 20 Erbbau-Siedlungen hatten so die Gelegenheit, sich über ihre aktuellen Erfahrungen, Fragen und Probleme auszutauschen.


Hintergrund der Versammlung war auch das aktuelle Vorgehen der von einigen Bezirksämtern eingesetzten Trägergesellschaft, der Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“, gegenüber einzelnen Erbbaurechtsinhabern. Insbesondere die unterschiedliche – aus der Sicht der Betroffenen oft nicht nachvollziehbare kleinliche und mitunter willkürliche Durchsetzung der mittlerweile in die Jahre gekommenen und nicht mehr zeitgemäßen sogenannten „Gestaltungsrichtlinien“ für die Erbbausiedlungen, welche das straßenseitige äußere Erscheinungsbild von Haus- und Vorgartenbereich, Dächern, Gauben, Fensterform sowie Rahmen- und Fassadenfarbe, Putzstruktur, selbst geforderte Schornsteinattrappen, Zaunform und Heckenhöhen mehr oder weniger vorschreiben und die zumindest als teilweise überholt und überarbeitungsbedürftig bezeichnet werden dürfen, hat starken Unmut in den Siedlungen hervorgerufen. So sollen Vertreter von „Stadt und Land“ bei der Durchsetzung der ohnehin schwammigen „Gestaltungsrichtlinien“ zum Teil massiv gegen die Erbbaupächter vorgehen, wobei es wohl zu Ungleichbehandlungen und willkürlichen Praktiken bei der Durchsetzung der Richtlinien kommt und deshalb in der letzten Zeit das Siedlerblut erregt. Selbst der Gang vor Gericht wird von der Trägergesellschaft „Stadt und Land“ nicht gescheut.


Sicherlich wird man sich - auch durch die Trägergesellschaft um den Erhalt des äußerlichen Erscheinungsbilds der Siedlungen kümmern dürfen und müssen.
Das soll gar nicht in Abrede gestellt werden.


Nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar ist aber, wenn man Siedler gängelt und ihnen sogar vorschreiben will, ob und in welcher Form sie beispielsweise auf den hinteren Bereichen ihrer Grundstücke Swimmingpools oder Gewächshäuser aufstellen dürfen oder nicht. Derartige Praktiken haben nichts, aber auch gar nichts mit dem Erhalt des äußeren Siedlungscharakters zu tun. Hierbei handelt es sich um massive Eingriffe in die Privatsphäre der Erbbauberechtigten, über deren Gründe man nur spekulieren kann.


Man kann sich nur wundern, dass solche Auswüchse und Praktiken der Trägergesellschaft von den politisch Verantwortlichen in den Bezirken offenbar geduldet werden und hiergegen nicht mäßigend eingeschritten wird. Noch schlimmer wäre es, wenn das Vorgehen von „Stadt und Land“ gar durch die jeweiligen Grundstücksämter veranlasst wäre.


Insbesondere die Ausgestaltung und Nutzung der hinteren Bereiche der Grundstücke muss den jeweiligen Erbbauberechtigten vorbehalten bleiben. Sie darf nicht Gegenstand von Gängeleien durch die Trägergesellschaft sein nach dem Motto:
„Weil Sie nur einen niedrigen Erbbauzins zahlen müssen, brauchen Sie auch keinen Swimmingpool oder ein Gewächshaus.“ Derartige Erwägungen erscheinen völlig unsachgemäß und sie sind durch nichts gerechtfertigt und damit auch nicht hinnehmbar. Sie scheinen offenbar durch eine soziale Phobie bedingt und alleine von Neidgedanken getragen zu sein. Neid hat immer damit zu tun, dass man beim anderen etwas wahrnimmt, was man selbst nicht hat.


Es kann an dieser Stelle nur noch einmal an die politisch Verantwortlichen appelliert werden, hier schnellstens für einvernehmliche Lösungen zu sorgen und die Praktiken von „Stadt und Land“ abzustellen.


Hier ist von der Trägergesellschaft Augenmaß und Gleichbehandlung sowie Kompromissbereitschaft zu fordern, damit nicht der Verdacht aufkommen kann, die Maßnahmen würden sich gezielt gegen einzelne Siedler richten.


Die Siedler sollen sich in ihrer Siedlung wohl fühlen können, nicht nur der Verwalter.
Auch müssen die jahrzehntealten und teilweise veralteten „Gestaltungsrichtlinien“ auf den Prüfstand und auf den gegenwärtigen bau- wie umweltschutztechnisch aktuellen und zukunftssicheren Stand gebracht werden.
Auch „Barrierefreiheit“ ist hier ein nicht wegzudenkendes Stichwort vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft.
Hier bieten die Erbbausiedlungsvertreter wie auch ihr Landesverband den Bezirksämtern sowie der Trägergesellschaft „Stadt und Land“ ihre Hilfe und Sachverstand an.
Unser Landesverband hat zum Thema Erbbaurecht einen kleinen Leitfaden erstellt, aus dem Rechte und Pflichten für Erbbausiedler ersichtlich sind, der bei den Vorständen der Siedlungen vorliegt.


Weiter waren die unlängst erst gestiegenen intransparenten Verwaltungskosten, die neue Gebäudeversicherung über die Trägergesellschaft „Stadt und Land“ sowie die Verwaltung der Siedlungsgemeinschaftsfonds Themen der Zusammenkunft. Auch hier war es wichtig, dass die Vertreter der Erbbausiedlungen ihre unterschiedlichen Fragen und Erfahrungen austauschen und so zu einem gemeinsamen Wissensstand kommen konnten.

Ronald Reuter

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