Schulstandort Brinckmansdorf

Bereits am 02.01.2007 wurde vom Syndikus des Verbandes Wohneigentum Herrn Wolfgang Kuhlemann in einem Brief an den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg auf die Auswirkungen dieser Entwicklung im Lande hingewiesen.

"...kooperative Gesamtschule bestehen darf und darüber hinaus bestimmte Schülermindestzahlen erreicht werden müssen.

Die von der Verordnung festgelegten Schülerzahlen (mindestens zweizügig mit mindestens 36 Schülern) werden am Schulstandort Rostock - Brinckmansdorf erreicht. Daher stÜtzt sich die Versagung der Ausnahmegenehmigung durch das Ministerium lediglich auf die Bedingung, dass am Standort Rostock ausreichend weiterführende Schulen, die nach dem neuen Schulgeseiz eine 5. und 6. Jahrgangsstufe unterhalten dürfen, vorhanden seien.

Die Auslegung des Schulgeseizes in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium halten wir schulpolitisch, wie rechtlich für äußerst bedenklich.

In der Konsequenz für den Schulstandort Rostock würde die Auslegungsvariante der obigen Vorschriften durch das Ministerium bedeuten, dass für den Fall, dass nur eine Regionale Schule in Rostock, z .. B. am Standort Rostock - Warnemünde, bestehen sollte, die Erteilung einer Ausnahmeregelung immer zu versagen sei.

Eine derartige Auslegung des Schulgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung ist aber vom Geseizgeber so nicht gewollt gewesen. Darüber hinaus führt sie zu dem widersinnigen Ergebnis, dass Klassenverbände entgegen dem gesetzlichen Vorhaben (längeres gemeinsames Lernen) auseinander gerissen werden. Eltern, die es sich leisten können, werden ihre Kinder bei den Privatschulen anmelden. Für das öffentlich-rechtliche Schulsystem bleiben dann nur noch "die Problemfälle" übrig. Am Schulstandort Rostock ist bereits jetzt im Bereich der 5. und 6. Jahrgangsstufe die Privatschule die Regel und nicht mehr, wie es eigentlich sein sollte, die Ausnahme.

Infolgedessen stellt die vom Ministerium vertretene Auffassung auch einen gesellschaftspolitischen Offenbarungseid dar. ..."






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