Leistungen

DIE HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn z.B. Jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt.
Diese leistet für Schäden die verursacht werden, durch die unzureichende Beachtung von
z.B.:
a) der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
b) der Instandhaltungspflicht (herabfallende Dachziegel, Bestandteile des
Mauerwerks usw.)
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Deckungssummen:

10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
60.000 Euro Vermögensschäden

Versicherungsschutz:

für 1 Familienheim/Haus und
für 1 unbebautes Grundstück und
für 1 Schrebergarten und
für 1 Wochenendhaus oder für 1 Ferienwohnung

1. Familienheim/Haus: kann bis zu 4 Wohnungen haben, wenn Sie das Anwesen selbst bewohnen oder bis zu 3 Wohnungen, wenn Sie das Anwesen nicht selbst bewohnen.
2. Der Schrebergarten u. das unbebaute Grundstück (max. 2000 qm):
Selbstgenutzter Garten, Bauerwartungsland für ein Familienheim muss im Inland gelegen sein.
3. Wochenendhaus oder Ferienwohnung:
muss sich im Inland befinden und von Ihnen oder Ihren Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Erklärung: Garagen, Tiefgaragenplätze, Stellplätze, Garagenhöfe und dergleichen, die zum versicherten Objekt gehören und von dem dort wohnenden Eigentümern oder Mietern benutzt werden, sind kostenlos mit versichert.


Eigentumswohnung:

Besondere Vereinbarung für Eigentumswohnanlagen (WEG):
Mit versichert sind Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 4 Wohnungen -keine gewerbliche Nutzung-, bei denen alle Wohnungseigentümer eine Mitgliedschaft für die jeweilige (selbst genutzte) Eigentumswohnung haben.
Voraussetzung ist, dass die betreffende WEG nicht durch einen gewerblichen Verwalter vertreten wird.
Bei Wohnungseigentum (Eigentumswohnanlage) gelten nur die gesetzlichen Haftungen aus dem sog. "Sondereigentum" lt. "Teilungserklärung" als mitversichert. Nicht versichert sind die Haftungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kleinstgewerbe:

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung tritt auch ein, wenn sich in einem versicherten Objekt ein "Kleinstgewerbebetrieb" befindet.
Kleinstgewerbebetrieb ist z.B. Vermietung von Ferienwohnungen, Frühstückspensionen, Schreibdienste, Reparaturbetriebe.
Ein Jahresumsatz von 30.000 € wird nicht überschritten. Eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung liegt vor.

Tiere:

Versichert sind Sie auch als Hüter oder Halter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren (Vögel, Geflügel, Bienen, Katzen, Schafe) - nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

Bauherrenhaftpflicht:

Deckungssummen:

10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
60.000 Euro Vermögensschäden
Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Bauherrenhaftpflicht, als Bauherr von Bauarbeiten, Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch und Grabungsarbeiten) auf dem versicherten Anwesen bis zu einer Bausumme von 750.000 Euro.
Achtung:
1. Der Haftpflichtschaden muss einem Dritten (nicht am Bau Beteiligten) entstehen!
2. Diese Haftpflichtversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Unfallversicherung für Bauhelfer!

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:

Heizöltanks mit bis zu 11.000 Liter Gesamtfassungsvermögen für das versicherte Grundstück

Wohnung- und Grundstücksrechtschutz:

pro versichertes Objekt (Haus-und Grund)
Der Rechtsschutz für Mitglieder umfasst Rechtschutz-Leistungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten als Eigentümer selbstgenutzter Immobilien.

Der Rechtsschutz hilft Ihnen auch bei Auseinandersetzungen um Erschließungs- oder Anliegerabgaben, z.B. wenn die Stadtverwaltung Erschließungsabgaben für die Sanierung von Straßen oder Kanalnetz fordert.
Im Rahmen der Gruppenversicherung zahlen wir in allen versicherten Rechtsangelegenheiten Kosten bis zu 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Bei nachbarrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Versicherungssumme
2.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro je Rechtsschutzfall.
Bei Mediation fällt keine Selbstbeteiligung an!
In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Selbstbeteiligung 350 Euro, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird. Bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 Euro je Rechtsschutzfall.
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Möglichkeit einer kostenlosen mündlichen Rechtsberatung!! (1x im Jahr!)

-Vor Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, muss durch den Landesverband Bayern e.V.
                                                         die Deckungszusage beantragt werden-
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Sonstiges:

  • Fachvorträge durch Referenten in den örtlichen Siedlergemeinschaften

  • Ölbestellungen (Mindestabnahme von 1000 L/immer 10.000 Ltr. Preis)

  • verbilligten Siedlerstrom

  • Aktivitäten (Familienwandertag, Landesgartenschauen, Zeltlager, u.v.m.)

  • Teilnahme an den Veranstaltungen der Siedlergemeinschaften

  • Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten für Haus- und Gartenbedarf

  • Versicherungscheck

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Interesse?
Nähere Information in unserer Bezirksgeschäftsstelle
Kaiserstr. 158, 90763 Fürth
Tel.-Nr. 0911/222230 u. Fax-Nr. 0911/8101308.
mittelfranken@verband-wohneigentum.de
Dienstag bis Donnerstag von 9.30 bis 13.30 Uhr.

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