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Verband Wohneigentum: Fragen zur Wohnungspolitik

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Fragen zur WohnungspolitikInterview vor der Bundestagswahl 2005

1. September 2005
Was haben der Bürger und die Familie, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben, nach den Wahlen zu erwarten?

DSB: Die Zukunft der Städte und die weitere Entwicklung des Stadtumbaus stellt eine wichtige wohnungspolitische Herausforderung für die kommenden Jahre dar. Bemerkenswert ist, dass angesichts des Tempos des Wandels und der Unübersichtlichkeit der modernen Welt viele Menschen – auch Jugendliche – sich verstärkt nach eigenen vier Wänden sehnen. Wohnungseigentum bietet Halt.

Die Wohneigentumsbildung zu ermöglichen, insbesondere für Familien in den Städten, kann nicht nur als kommunale Aufgabe gesehen werden. Was beabsichtigen Sie in der kommenden Legislaturperiode zu unternehmen, um der Bedeutung des Wohneigentums in unserer Gesellschaft gerecht zu werden? Sehen Sie die positiven Effekte der Eigenheimförderung und welche Konsequenzen ziehen Sie für die Beibehaltung oder effiziente Umgestaltung der Eigenheimzulage?

Gerhard Schröder (SPD)
Gerhard Schröder (SPD)

Schröder: Die eigenen vier Wände haben für viele Menschen in unserem Land eine große Bedeutung. Selbstgenutztes Wohneigentum ist auch eine wichtige Form der Vermögensbildung. Die Eigenheimzulage hat sich in der Vergangenheit als Instrument zur Förderung des Wohneigentums bewährt. In den vergangenen Jahren haben sich die Bedingungen auf den deutschen Wohnungsmärkten jedoch grundlegend geändert.

Die Mobilität der Menschen ist wegen des wirtschaftlichen Strukturwandels größer geworden. Insgesamt geht die Bevölkerungszahl in unserem Land zurück, der Altersdurchschnitt steigt. Zudem gilt: die meisten Menschen können eine Auswahl aus einem guten Wohnungsangebot treffen. Zinsen und Baukosten sind zurückgegangen. Ein eigenes Heim ist damit heute meist günstiger zu haben, als früher. Deshalb hat die Bundesregierung vorgeschlagen, die Eigenheimzulage auslaufen zu lassen und die frei werdenden Mittel in Bildung und Forschung und damit in die Zukunft unserer Gesellschaft zu investieren. Der Vorschlag der Bundesregierung ist jedoch bisher an der Blockadehaltung der Opposition im Bundesrat gescheitert. Bezeichnend ist, dass CDU und CSU in Ihrem Wahlprogramm mittlerweile auch die Abschaffung der Eigenheimzulage vorsehen.

Wichtig ist mir: Auch künftig werden sich einkommensschwächere Teile der Bevölkerung und Familien mit Kindern eigene vier Wände leisten können. Dazu werden die wohnungspolitischen Programme der Mittelstandsbank des Bundes, der KfW, und unsere Initiative für kostengünstiges und qualitätsbewusstes Bauen beitragen. Mit unserer Städtebauförderung verbessern wir die Rahmenbedingungen für Eigentumsbildung im Bestand, insbesondere in den städtischen Kernbereichen. Mit Förderprogrammen wie „Die Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“, „Stadtumbau West“ sowie der klassischen Städtebauförderung verbessern wir die Qualität des Wohnumfeldes und den sozialen Zusammenhalt in den Innenstadtbereichen. Unsere Städte sollen für Familien mit Kindern wie für den wachsenden Anteil älterer Menschen Geborgenheit und ein intaktes soziales Umfeld bieten.

Dr. Angela Merkel (CDU)
Dr. Angela Merkel (CDU)

Merkel: Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine sehr hohe Priorität, besonders bei jungen Familien. Die Bildung von Wohneigentum ist zudem ein wichtiger Bestandteil für die Altersvorsorge. In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Förderung von Wohneigentum. Eine davon ist die Eigenheimzulage, die bisher dazu beigetragen hat, dass viele Familien mit geringem Einkommen, aber auch junge Berufstätige und Rentner den Traum vom eigenen Heim verwirklichen können.

Wir möchten in Zukunft gerade jungen Familien mit Kindern über das Steuer- und Sozialrecht größere finanzielle Spielräume öffnen, die sie auch zur Bildung von Wohneigentum nutzen können. Deshalb werden wir ab 1.1.2007 als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro für neugeborene Kinder einführen. Das wird durch die Abschaffung der Eigenheimzulage finanziert. Darüber hinaus werden wir einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person, sei sie Erwachsener oder Kind, von 8.000 Euro einführen und den Eingangssteuersatz auf 12% senken. Auch das erweitert den finanziellen Spielraum junger Familien deutlich. Familien können ihn zur Finanzierung des Wohneigentums nutzen.

Darüber hinaus wollen wir die komplizierten Regelungen der gegenwärtigen Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend vereinfachen und auch den selbstgenutzten Wohnraum in die private Altersvorsorge einbeziehen.

DSB: Ein Problem angesichts der Regelungen nach Hartz IV für Langzeitarbeitslose ist der dauerhafte Erhalt von Wohneigentum. Der DSB fordert, den Betroffenen einen Vermögensteil zwecks notwendiger Erhaltungsmaßnahmen zu belassen, und regt an, über eine Form der Instandhaltungsrücklage nachzudenken, wie sie für Wohnungseigentümer gesetzlich vorgeschrieben ist, da diese Rücklage kein verfügbares Vermögen darstellt. Nicht kleinere oder auch aufschiebbare Reparaturen stehen zur Debatte, sondern notwendige und substanzerhaltende Maßnahmen wie Reparaturen an Dach, Fenstern oder Anschluss- und Erschließungsbeiträge. Ebenso muss der Hauseigentümer aufgrund umweltrechtlicher Auflagen modernisieren, beispielsweise in Heizungsanlagen oder Wärmedämmung investieren. Welche Position nehmen Sie hierzu ein?

Schröder: Wie Sie wissen, ist selbstgenutztes Wohneigentum nach dem Hartz IV-Gesetz bereits in besonderem Maße geschützt und als Vermögen privilegiert. Des weiteren werden die laufenden Kosten für Unterkunft, wie z.B. Grundsteuern oder Müllgebühren und die Kosten für Heizung erstattet. Außerdem können die angemessenen Schuldzinsen übernommen werden. Auf Vorschlag des Ombudsrates wird künftig auch die Eigenheimzulage nicht mehr als Vermögen angerechnet. Zu der Frage, ob zusätzliche Freibeträge für die von Ihnen angesprochenen Instandhaltungsmaßnahmen eingeräumt werden sollen, sollten wir zunächst die Erfahrungen in der Praxis abwarten. Die Bundesregierung wird diese Erfahrungen auch in den kommenden Monaten sorgfältig auswerten und einen Anpassungsbedarf prüfen.

Merkel: Immobilieneigentümer sind heute schon im Vorteil gegenüber denjenigen, die ausschließlich Geldvermögen besitzen. Diese müssen ihr Vermögen, bis auf die Freigrenzen die das Gesetz vorsieht, für den Lebensunterhalt einsetzen, bevor es staatliche Unterstützung gibt. Der Immobilieneigentümer kann angemessenes und selbstgenutztes Wohneigentum behalten und zusätzlich die allgemeinen Freigrenzen des sogenannten Schonvermögens nutzen.

Eine darüber hinausgehende Privilegierung, etwa durch die Freistellung von Instandhaltungsrücklagen, wäre politisch jedoch kaum zu rechtfertigen. Denn die Leistungen nach Hartz IV sind soziale Transferleistungen, für die andere Steuerpflichtige Steuern zahlen. Und sie dienen der Absicherung eines vorübergehenden Lebensrisikos. Die Betroffenen sollen also nicht dauerhaft im Leistungsbezug verbleiben, sondern wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.

DSB: Erste formale Schritte sind bereits für die Umsetzung der EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umgesetzt worden. Allerdings wird erst nach den Wahlen die Detailarbeit beginnen können. Der Deutsche Siedlerbund fordert kostengünstige und zugleich transparente Energieausweise als Hilfsinstrument für den selbstnutzenden Wohneigentümer. Was werden Sie tun, um zukünftig mit möglichst unbürokratischem Aufwand einen preiswerten und informativen Energiepass einzuführen?

Schröder: Die Bundesregierung teilt das Anliegen, einen möglichst einfachen und zugleich informativen Energieausweis einzuführen. Ein solcher Ausweis schafft Transparenz über die Energiekosten und ist beim Verkauf wie bei der Vermietung gleichermaßen hilfreich. Aufwand und Kosten für die Einführung des Energieausweises müssen im vertretbaren Rahmen bleiben. Mit der kürzlich verabschiedeten Änderung des Energieeinsparungsgesetzes haben wir den ersten Schritt zur Schaffung eines kostengünstigen und unbürokratischen Energieausweises getan.

Die Energieeinsparungsverordnung, mit der die Anforderungen an die Energieausweise im Einzelnen geregelt werden, kann erst in der neuen Legislaturperiode in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Sie werden verstehen, dass ich diesen Entscheidungen im Detail nicht vorgreifen kann. In jedem Fall wird der Energiepass hilfreich sein, unsere Politik zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden fortzusetzen. Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterführen. 720 Millionen Euro stehen hierfür in den nächsten Jahren bereit.

Merkel: Die europarechtlich vorgeschriebene Einführung von Energieausweisen für Gebäude soll effizient, unbürokratisch und kostengünstig erfolgen. Neben der Informationsfunktion für den Käufer und den Verkäufer oder den Mieter und den Vermieter ist auch die Forcierung der energetischen Sanierung von Gebäuden als Beitrag zum Klimaschutz gewollt. Dazu werden wir bestehende finanzielle Anreize marktwirtschaftlich weiterentwickeln und in ein unbürokratisches und technologieoffenes Marktanreizprogramm „energetische Sanierung im Gebäudebereich“ überführen.

DSB: Jahrelang haben sich Handwerk und Bauwirtschaft auf öffentliche und gewerbliche Aufträge konzentriert. Nach enormen Auftragsrückgängen in diesem Bereich ist der private Bauherr stärker in das Blickfeld gerückt und wird zunehmend mit für ihn häufig undurchsichtigen Bauangeboten und Zahlungsplänen umworben. Das geltende Bauvertragsrecht nimmt auf die Belange der privaten Bauherren wenig Rücksicht. In der Regel gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), die für öffentliche Bauaufträge entwickelt wurde, unverändert für Verträge mit privaten Bauherren. Welche Pläne haben Sie für ein privates Bauvertragsrecht, um privaten Bauherren in angemessener Weise Schutz und Sicherheit bei der meist größten Investition ihres Lebens zu gewähren?

Schröder: Die berechtigten Interessen der Verbraucher und der Bauunternehmen müssen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen. Das geltende Recht ermöglicht grundsätzlich faire, sachgerechte Vereinbarungen. Allerdings muss die schwächere Partei vor Übervorteilung geschützt werden. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einen Aktionsplan Verbraucherschutz erarbeitet, der vom Bundestag beschlossen wurde. Er sieht vor, das Bauvertragsrecht auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes fortzuentwickeln.

Beim Bundesministerium der Justiz wurde dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die momentan Änderungsbedarf unter umfassender Praxisbeteiligung prüft. Die besonderen Interessen der privaten Bauherren, d.h. der Verbraucherschutz, sind ein Schwerpunkt dieser Prüfung. Hierbei wird es auch um die Frage gehen, ob die öffentliche Vergabeordnung die geeignete Basis für private Bauverträge ist. Wenn die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen, werden wir auf dieser Grundlage über die weiteren Reformen im Bauvertragsrecht entscheiden.

Über die bauvertragsrechtlichen Aspekte hinaus ist auch die umfassende Information der Bauherrinnen und Bauherren wichtig. Deshalb hat die Bundesregierung bereits vor einiger Zeit die Initiative „kostengünstig, qualitätsbewusst Bauen – umweltgerecht, innovativ, bezahlbar“ gestartet. Das Kompetenzzentrum dieser Initiative hält eine Fülle von Informationen, Planungshilfen und Checklisten bereit, die auf die Bedürfnisse der privaten Bauherren zugeschnitten sind.

Merkel: Das Bauvertragsrecht muss reformiert werden, um die Interessen sowohl der privaten Bauherren als auch der am Bau beteiligten Handwerker zu sichern. Die Gesetze von Rot-Grün, die vor allem darauf abzielten, die schwache Zahlungsmoral zu bekämpfen, haben sich als wenig praktikabel und teilweise sogar kontraproduktiv erwiesen. Das von der Union unterstützte Forderungssicherungsgesetz, das die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgreift, konnte in der vergangenen Wahlperiode wegen des Widerstandes insbesondere der SPD nicht mehr verabschiedet werden.

Ein eigenständiges Bauvertragsrecht im Sinne eines Verbrauchergesetzes halten wir nicht für sinnvoll. Andererseits hat sich das allgemeine Werkvertragsrecht und der Rückgriff auf die VOB/B im privaten Baurecht immer wieder als unzulänglich erwiesen. Deswegen sollte das Werkvertragsrecht überarbeitet und um einige Regelungen für den Baubereich ergänzt werden. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften über die Vertragsgestaltung, die Kündigung durch den Bauherrn oder konkrete Regelungen zu Abschlagszahlungen.

DSB

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