Wohneigentum für die Altersvorsorge Beirat und Gesamtvorstand tagen in Berlin

1. Juni 2006
Die Frühjahrstagung des Gesamtvorstands des Verbands Wohneigentum, vormals Deutscher Siedlerbund, fand am Freitag, den 12., und Samstag, den 13. Mai 2006, in Berlin statt. Viele Gesamtvorstandsmitglieder waren schon einen Tag zuvor angereist, um mit Gästen aus Politik und befreundeten Verbänden an der „Feierstunde für das Wohneigentum“ teilzunehmen, die der Verband ausgerichtet hat (hierüber wird gesondert berichtet). Auf dem Arbeitstreffen wurden Schwerpunkte der Wohnungspolitik beraten und Positionen des Verbandes bestimmt.

Eines der aktuellen Themen ist die Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersvorsorge. Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 wurde vereinbart, die Rente als Säule der sozialen Sicherung durch Anreize zur Bildung von Wohneigentum zu stärken.

Modelle für die Altersvorsorge

Ende des vergangenen Jahres lief die Eigenheimzulage aus. Wer bis dahin keinen Antrag mehr stellen konnte, erhält zur Zeit keine Bundesförderung für Neubau oder Kauf. Die verschiedenen umwelt- oder energiebezogenen KfW-Programme für Modernisierung von Bestandsbauten sieht der Verband nicht als ausreichende Unterstützung an. Um so dringlicher erinnerte Präsident Alfons Löseke an das Bekenntnis der Mehrheitsfraktionen zur generellen Förderung. Auch wenn die Eigenheimzulage vor allem wegen des desolaten Bundeshaushalts gestrichen wurde, müssen finanzielle Reserven für eine effektive Förderung mobilisiert werden.

Offiziell geht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von einer Regelung zum 1.1.2007 aus. Selbst dann hätte der Bund schon ein Jahr an Förderungen gespart. Die jetzt diskutierten Modelle würden den Bund deutlich weniger kosten als die alte Zulage.

In der Sitzung des Verbandsbeirats, die der Tagung des Gesamtvorstands vorausgegangen war, beschäftigten sich die wohnungspolitischen Experten ausschließlich mit einem knappen Dutzend derzeit kursierender Modelle. Die Einbindung der Förderung in das System der Riester-Rente macht es erforderlich, die Besteuerung der Altersbezüge zu bedenken. Insofern charakterisierte Dr. Stefan Jokl, Institutsdirektor des ifs und Vorsitzender des Beirats, die unterschiedlichen Ansätze und teilte sie in zwei Gruppen ein: in die der nachgelagerten Besteuerung und die der von vornherein pauschal gekürzten Förderung. Die nachgelagerte Besteuerung entspräche der Systematik der Riester-Rente, wo die Erträge der geförderten Geldanlagen bei Rentenbezug besteuert werden. Doch war im Beirat und ebenso im Gesamtvorstand einhellige Ansicht, dass das Wohneigentum zwar mietfreies Wohnen ermöglicht, aber keine Erträge erwirtschaftet. Eine nachgelagerte Steuer müsste also aus den sonstigen Rentenbezügen finanziert werden.

Selbst wenn Steuerfreibeträge berücksichtigt würden, wäre dieses Modell mit zu vielen Unwägbarkeiten behaftet. Für denjenigen, der heute in seine private Altersvorsorge investiere, sei diese Form unattraktiv. Geeigneter erscheinen die Modelle, die auf die nachgelagerte Besteuerung verzichten. Statt späterer Besteuerung könne man sich einen Abschlag bei der Förderung vorstellen, mit der man von Anfang an eine klare Kalkulationsbasis erhalte. Der Gesamtvorstand bekundete einhellig die Absicht, den Ansprechpartnern in der Politik diese Modellgruppe als praktikabel und vermittelbar nahezulegen.

Energie und Steuer


Die Haltung des Verbandes zum Energieausweis ist bekannt und ist unter nachzulesen. Gefordert wird ein unkomplizierter, kostengünstiger Energiepass, der ein Hilfsinstrument für finanziell tragbare und wirkungsvolle Modernisierungsvorschläge sein soll. Insofern wird die geplante Wahlfreiheit zwischen der kennwertbasierten Bedarfsberechnung und der verbrauchswertorientierten Berechnung ausdrücklich begrüßt. Bedeutsam wird der Energieausweis, der erst für 2007 erwartet wird, bei Neuvermietung und Verkauf, nicht bei Selbstnutzung, Vererben oder Verschenken.

Lebhaft wurde über die Grundsteuer debattiert, gegen die viele Mitglieder mit Hilfe der Musterbriefe des Verbands Wohneigentum und der Unterstützung ihrer Landesverbände Rechtsmittel eingelegt haben. Die unterschiedliche Rechtslage in den Bundesländern und die Tatsache, dass der Ausgang des anhängigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht schwer vorherzusagen ist, erschweren die Beratung. Unstreitig gebieten der Bedarf und die große Resonanz von Mitgliedern und Interessenten jedoch auch in solchen Fällen eine möglichst umfassende Information.

Verbandsname


Die „Feierstunde für das Wohneigentum“, über die im nächsten Heft berichtet wird, diente auch der Vorstellung des neuen Verbandsnamens „Verband Wohneigentum“ in der Öffentlichkeit. Vor dem Gremium des Gesamtvorstandes konnte berichtet werden, dass sich die ersten Landes- und Regionalverbände der Namensgebung bereits angeschlossen haben. So gibt es bereits den „Verband Wohneigentum Hessen e.V.“, den „Verband Wohneigentum Sachsen e.V.“, den „Verband Wohneigentum Rheinland e.V.“ und – als ersten – den „Verband Wohneigentum Westfalen-Lippe e.V.“. Weitere Landesverbände erklärten, die Diskussion in ihren Gremien sei im vollen Gange.

Der vom Bundesverband eingesetzte Arbeitskreis Zukunft hat bereits Anfang April allen Landesverbänden eine sogenannte CI-Mappe zur Verfügung gestellt, nach der die Landesverbände und Gliederungen Geschäftspapiere und Werbemittel mit dem neuen Verbandsnamen, verbunden mit dem neuen Logo, professionell erstellen lassen können. Damit soll ein frisches und einheitliches Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit präsentiert werden können. Die neuen Fahnen, die in der Feierstunde erstmals aufgezogen wurden, fanden spontanen Beifall

Ue

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Newsletter abonnieren
Der VWE-Newsletter
Wichtiges rund ums Wohneigentum
kostenlos, unabhängig & werbefrei, 1 x im Monat
Ihre Daten sind bei uns sicher. Wir nutzen sie nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden. Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.