Vermieterbescheinigung: ein Muss zum Einzug
Seit 2015 ist die Vermieterbescheinigung bundesweit Pflicht. Mieter benötigen eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter über den Einzug. Wir bieten eine Vermieterbescheinigung zum Download an und geben Antwort auf die wichtigsten Fragen.
Das Wichtigste zur Vermieterbescheinigung in Kürze
Die Vermieterbescheinigung, auch genannt "Wohnungsgeberbestätigung", brauchen Mieter, um sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sie dienen als Beleg beim Ummelden auf dem Einwohnermeldeamt. (Nur wer keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich auch beim Auszug abmelden.)
Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass Wohnungsgeber ihren Mietern das schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder elektronisch an die zuständige Einwohnermeldestelle bestätigen. Als Frist gilt: innerhalb von zwei Wochen.
Betroffen sind sowohl Haupt- und Nebenwohnsitze als auch Untervermietungen. Vermietern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Das muss in einer Vermieterbescheinigung stehen
Die Vermieterbescheinigung enthält Angaben darüber, welche Wohnung von wem und wann bezogen wird. Sie ist wichtig, um sich am neuen Wohnsitz anzumelden und muss folgende Daten enthalten:
Name und Anschrift des Vermieters
Art des meldepflichtigen Vorgangs ( in der Regel nur beim Einzug) mit Datum
Anschrift der neu gemieteten Wohnung bzw. bei Auszug die der alten Wohnung
Namen aller meldepflichtigen Personen
Wer ins Ausland zieht, braucht auch zum Abmelden eine Vermieterbescheinigung (Auszugsbestätigung).
Vermieterbescheinigung: Wer darf sie ausstellen?
Der oder die Vermieterin muss die Vermieterbescheinigung ausstellen, oder von eine von ihnen beauftragte Person. Oft stellen auch Hausverwaltungen anstelle des eigentlichen Vermieters die Bescheinigung aus.
Tipp: Sparen Sie Zeit und stellen die Vermieterbescheinigung direkt beim Abschluss des Mietvertrags aus.
"Vermieterbescheinigung" zum Download
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Anna Florenske