Straßenausbaubeiträge

Die Erhebung von erneuten Straßenausbaubeiträgen (nach der sogenannten Ersterschließung) durch die Kommunen stößt zunehmend auf Kritik. Dies vor allem deshalb, weil viele Kommunen ihre innerörtlichen Straßen allzu oft nicht zeitgerecht und regelmäßig auf eigene kommunale Kosten sanieren, sondern solange warten, bis eine Komplettsanierung auf Kosten der Anlieger unumgänglich ist.

marode Straße
© Zrenner/VWE
Auslöser der öffentlichen Diskussionen sind nicht nur die Fälle, in denen Grundbesitzer zu immensen Beiträgen herangezogen wurden und die mit dem Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz enden. Bereits die finanzielle Belastung in üblicher Höhe, mit der der Anrainer nicht rechnen musste, ist oft unzumutbar.

Der Kritik schließt sich der Verband Wohneigentum an. Fast alle Bundesländer (bis auf Baden-Württemberg und Berlin) ermächtigen ihre Kommunen durch die entsprechenden kommunalen Abgabegesetze, Wegegesetze bzw. Gebühren- und Beitragsgesetze zu Folgeabgaben für den kommunalen Straßenbau. Das ist ungleich, ungerecht und unsozial.

Ungleich

Ungleich, weil die Situation des Bürgers von der zufälligen Lage seines Grundstücks in dieser oder jener Kommune abhängt.

Denn:
1) gibt es nicht in allen Ländern solche Folgeabgaben,
2) haben in den Ländern, die ihre Kommunen hierzu ermächtigen, wiederum nicht alle solche Satzungen auf Grund der Ländergesetze,
3) wenden manche Kommunen, die Straßenausbaubeitragssatzungen haben, diese aber nicht an, und weiter kommt hinzu, dass bestehende Satzungen nicht in allen Kommunen gleich angewandt werden.

Dadurch, dass die Kommunen Investitionen zu Lasten Dritter in Auftrag geben können, entsteht keinerlei Anreiz zu Wirtschaftlichkeit. Im Gegenteil: Es führt leider sehr oft zu einer gigantischen Steuer- und Abgabenverschwendung (sog. Luxussanierung). Der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes ist nachvollziehbar.

Ungerecht

Die Bundesautobahnen und Bundesstraßen werden vollständig vom Bund, die Landstraßen und Staatsstraßen vollständig von den Ländern bezahlt. Bei den kommunalen Straßen weicht man hiervon ab und bürdet die Kosten zum größten Teil den Anliegern auf. Das ist ungerecht, weil die auch kommunalen Straßen nicht nur von den Grundeigentümern, sondern auch ebenso von allen anderen, also der Allgemeinheit genutzt werden können und werden.

Unsozial

Die Wohneigentumsquote in der Bundesrepublik Deutschland liegt mit 45 Prozent weit unter denen der anderen europäischer Staaten an vorletzter Stelle. Durch verschiedene Maßnahmen (Wohn-Riester, Baulandmodelle) ermuntert der Staat seine Bürger zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Vor allem junge Familien sparen für ein eigenes Haus und verzichten dabei auf viele andere Annehmlichkeiten. Mit dem Hausbau tragen sie dazu bei, dass viele regionale Unternehmen Arbeitsplätze schaffen und erhalten können. Ist das Haus dann abbezahlt und so die Investition auch im Sinne einer Altersvorsorge abgeschlossen, kommen vielfach erneut hohe Kosten für den Straßenausbau hinzu. Sozial ist das nicht.

Forderungen

Der Verband Wohneigentum fordert von Ländern und Kommunen:

  • Herauslösung der Beitragspflicht für den Ausbau von Ortsstraßen aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder

  • Finanzierung der Ortsstraßen aus Steuermitteln

  • Verpflichtung der Kommunen zur Errichtung eines nachhaltigen Straßenbaumanagements zur Kosteneinsparung für Kommunen und Bürgern

Bonn/Berlin 8. Mai 2015

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