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Verband Wohneigentum: Anerkennung für langjähriges Engagement

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...mit rund 370.000 Mitgliedsfamilien der bundesweit größte Verband für selbstnutzende Wohneigentümer

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Anerkennung für langjähriges EngagementVerband Wohneigentum fordert Flexibilität und Bestandsschutz

Bonn, 5. Juli 2007 – Am Freitag, den 6. Juli 2007 wird der Bundestag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ beraten. Der Regierungsentwurf wurde im Laufe der bisherigen Debatte abgeändert. „Wir begrüßen jede geplante Erleichterung für Ehrenamtliche und ihre Vereine“, betont Alfons Löseke, Präsident des Verbands Wohneigentum, vormals Deutscher Siedlerbund. „Aber ebenso wichtig ist eine unbürokratische und flexible Anerkennung neuer Entwicklungen und die Bestandsgarantie für die bisherigen gemeinnützigen Vereine!“ fordert der Präsident des mit über 370.000 Mitgliedsfamilien bundesweit größten Verbands für selbstnutzende Wohneigentümer.

Immerhin hat der Finanzausschuss am vergangenen Mittwoch die deutliche Kritik an verschiedenen Punkten ernstgenommen. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung hatte auch Löseke im Juni die Gelegenheit genutzt, die Bedenken des Verbandes vorzutragen. Nun haben sich die Koalitionspartner offensichtlich geeinigt, die ursprünglich geplante Ausschließlichkeit der gesetzlich aufgeführten gemeinnützigen Zwecke doch zu öffnen. Dem Einwand der Bundesregierung, man befürchte eine uneinheitliche Bewertung soll offenbar dadurch entsprochen werden, dass die Zuständigkeit innerhalb jedes Bundeslandes zentralisiert wird, statt die Entscheidung bei der örtlichen Finanzbehörde zu belassen.

Für die zur Zeit als gemeinnützig anerkannten Vereine fordert der Verband Wohneigentum nach wie vor Bestandsgarantie. Zahlreiche Vereine haben auf die Praxis vertraut, dass Zwecke, die denjenigen der Liste des § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung ähnlich sind, auch künftig als gemeinnützig anerkannt bleiben. Entsprechend haben sich Mitglieder engagiert, haben Vereine jahrzehntelang gearbeitet und geplant. „Wer sich bisher nach den gesetzlichen Regeln selbstlos für Ziele eingesetzt hat, die der Allgemeinheit dienen, muss auch künftig als gemeinnützig anerkannt werden“, fordert Löseke. Der Fortbestand der Anerkennung durch die neu zuständigen Zentralstellen muss den bisher gemeinnützigen Vereinen und Verbänden selbstverständlich erhalten bleiben.

Der Nutzen durch bürgerschaftliches Engagement liegt für Bund, Länder und Kommunen nicht ausschließlich in ersparten Kosten. Vielmehr lebt eine freiheitliche, bürgerliche Demokratie von den Bürgern, die aus der Vielzahl von Motiven die verschiedensten, der Allgemeinheit dienenden Aufgaben aufgreifen. Diese Bereitschaft muss umfassend gefördert werden.

V.i.S.d.P. Manfred Rosenthal, Verband Wohneigentum

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