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Die Wissenschaftliche Hochschule Lahr bittet um Mitwirkung bei einer Studie zur sogenannten Immobilienrente
Fragebogen
1. März 2008
Eine Immobilienfinanzierung, die von der Bank an Investoren verkauft und von diesen ohne viel Federlesens zwangsvollstreckt wurde – das ist eine Horrorvorstellung für jeden Grundeigentümer mit laufendem Darlehen. Trotzdem gilt: Panik ist ein schlechter Ratgeber. Daher müssen Risiken und Handlungsmöglichkeiten genau betrachtet werden. Das gilt für die Politik und für den Verbraucher. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat sich mit einer Studie einen Überblick über die ökonomischen Entwicklungen und rechtlichen Folgerungen verschafft und diese im Oktober 2007 veröffentlicht.

Ein Blick in die USA: Die Immobilienkrise dort hat nichts mit den „verkauften“ Verbrauchern bei uns zu tun, aber der Strukturwandel in unserem Kreditmarkt schafft ähnliche Gefahren auch bei uns. In den USA sind mit Verbrauchern unverantwortliche Kreditverträge geschlossen worden, die sie bei einer veränderten Marktlage finanziell überfordern mussten. Unzählige Verträge scheiterten. Die Risiken dieser Geschäfte waren zuvor in den Markt weiterverkauft worden und weder Ratingagenturen noch Aufsichtsbehörden oder die Banker haben es geschafft, den Überblick über das Risiko zu bewahren. So gehören auch deutsche Institute zu den Verlierern dieses millardenschweren Debakels. Das bedeutet: Verbraucherschutz ist ein notwendiger Bestandteil stabiler Finanzmärkte.
Während Kreditinstitute heute strenger überwacht werden, fehlt bisher eine solche Überwachung auf dem Investmentmarkt. Es ist dadurch für Investoren billiger als für Kreditgeber, eine offene Kreditforderung zu halten. Die Banken versuchen sich nicht nur zu refinanzieren, sondern die Kreditforderungen durch Verkäufe ganz loszuwerden. Wer Risiken aber einfach weiterverkaufen kann, der hat auch keinen Anreiz, vermeidbare Risiken – etwa durch überfordernde Finanzierungen – zu vermeiden.
Ein vielfach missverstandenes Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2007 setzte ein verheerendes Signal: Eine Forderungsabtretung sei wirksam, auch wenn mit dem Verkauf ein Verstoß gegen Bankgeheimnis und Datenschutz einhergeht. In einer rechtlichen Grauzone veräußern die Banken – lange vor einem wirklichen Ausfall – Forderungen aus Darlehen, die ihnen suspekt erscheinen. Sie mischen in die veräußerten Pakete sogar die Forderungen von völlig unproblematischen Kunden bei.
Die Studie des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes zeigt, dass Kreditinstitute auch nichtnotleidende Kredite ohne Zustimmung der Kreditnehmer an Investoren verkauft haben – und das in einem nicht unerheblichen Umfang. Der Bundesverband fordert verbrauchergerechte Regeln für die Übertragbarkeit von Krediten und Kreditforderungen. Es ist skandalös, dass sich ein Kreditinstitut mit der Weiterveräußerung einer Kreditforderung von seiner Verantwortung freikaufen kann. Dadurch wird der Verbraucher zum Spielball zwischen Kreditgebern und Refinanzierern.
Jetzt versuchen viele Anbieter bei neuen Verträgen, über das Kleingedruckte den Verbraucher gleich auf das Bankgeheimnis verzichten zu lassen. Oder sie holen vorab die Zustimmung zum Weiterverkauf ein. Ob das zulässig ist und abgemahnt werden kann, prüft der Bundesverband derzeit. Es gibt nur einen zulässigen Forderungsverkauf, nämlich dann, wenn ein Kredit wirklich gescheitert und gekündigt ist. Davor muss alles unternommen werden, den teuren Ausfall abzuwenden – hier braucht der Verbraucher seine Bank und nicht einen Investor, der nach dem Kreditwesengesetz gar keine Darlehen vergeben darf.
Verbraucher können sich heute schon wehren, wenn sie verkauft und ohne echten Grund zwangsvollstreckt werden. Besonders müssen sie auf ihre Anschlussfinanzierung achten. Der Gesetzgeber muss regeln, wie mit Forderungen umgegangen werden darf, die eigentlich nur von der Bank als Darlehensvertragspartner fällig gestellt werden dürfen. Er kann auch jenes Abtretungsverbot schaffen, dass der Bundesgerichtshof noch vermisst hat. Verfrühte Zwangsvollstreckungen muss der Staat selbst unterbinden. Man kann in einem globalisierten Markt es nicht dem Verbraucher überlassen, Schadenersatz bei ausländischen Unternehmen ohne fundierte Finanzgrundlage einzufordern – das wäre ein hoffnungsloses Unterfangen. Gefährliche Normen müssen jetzt entschärft werden. So dürfen heute noch Kredite gekündigt werden, obwohl der Verbraucher vertragsgerecht zahlt. So kann für eine Vertragskündigung ausreichen, dass sich der Wert der sichernden Immobilie verschlechtert hat. Wir brauchen sinnvolle Grenzen beim Kündigungsrecht, wie sie heute schon bei einfachen Verbraucherdarlehen vorhanden sind.
Der Kreditmarkt darf nicht aufgespalten werden. Vor allem aber muss jeder Verbraucher entscheiden können, mit wem er einen so wichtigen Vertrag eingeht. Es mag für die Branche lästig sein, sich mit dem Interesse der Verbraucher auseinandersetzen zu müssen. Wie notwendig dies ist, zeigt die aktuelle Krise. In einem stabilen Markt bedarf es gleichrangiger Teilnehmer. Jetzt gilt es die Handlungsfähigkeit von Verbrauchern zu verteidigen. Es geht um mehr als den Hausverkauf, aber auch genau um diesen.
Gerd Billen
Vorstand vzbv
Die im Vorspann genannte Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands finden Sie hier:
http://www.vzbv.de/mediapics/studie_forderungsverkaeufe_iff_10_2007.pdf
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