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Verband Wohneigentum: Mietfrei im Alter

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...mit rund 370.000 Mitgliedsfamilien der bundesweit größte Verband für selbstnutzende Wohneigentümer

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Mietfrei im AlterEigenheimrentengesetz praxisnah ausgestalten

23. April 2008
Bonn, 23. April 2008 – Am Freitag findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Eigenheimrentengesetz statt. Mit dem „Wohn-Riester“ wird die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die private Altersvorsorge geregelt. „Endlich scheint die Diskriminierung des selbstgenutzten Eigentums gegenüber anderen Formen der Alterssicherung beendet zu werden“, begrüßte Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum, den Entwurf zum Eigenheimrentengesetz.

Damit könnte nach langer Zeit eine gewisse Planungssicherheit für potentielle Bauherren hergestellt werden. Die eigene Familie abzusichern und für das eigene Alter vorzusorgen ist eine der stärksten Motivationen für Bau oder Kauf von Wohneigentum. Die Familien und gerade die Bürger, die nur über durchschnittliches Einkommen verfügen, können nun zwar auf Unterstützung hoffen, doch eine Entlastung wie durch die abgeschaffte Eigenheimzulage wird bei weitem nicht erreicht.

Der Verband Wohneigentum sieht nur einige seiner Forderungen erfüllt, beispielsweise dass nunmehr 100 % statt nur 75 % des angesparten steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens für Bau oder Kauf eines Eigenheims entnommen werden können. Auch die Verwendbarkeit der Förderung für Tilgung von Darlehen und die Einbeziehung von Bausparverträgen wird dem Ziel der Eigenheimförderung dienen. Sehr begrüßt wird die starke familienfreundliche Komponente, denn Wohneigentumspolitik ist auch Familienpolitik.

Kritisiert wird aber unter anderem die Absicht, die geförderte Immobilie der nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen. Selbstgenutztes Wohneigentum wirft keinen Ertrag ab. Eine Besteuerung auf fiktive Einnahmen wird sich als Hemmnis erweisen. Pauschale oder gestufte Abschläge von der Fördersumme wären für die Bauherren hingegen nachvollziehbar und planbar.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Förderung des Werterhalts einer selbstgenutzten Immobilie. Energetische Modernisierung wird bisher sowenig berücksichtigt wie Umbauten für barrierefreies Wohnen. „Nachhaltig Investieren heißt den Bestand zukunftsfähig zu halten. Der demographische Wandel und der Klimaschutz stellen Aufgaben, die sich in der Förderung des Eigenheims auch durch das Eigenheimrentengesetz wiederfinden müssen“, fordert Präsident Rauch für den Verband Wohneigentum, der mit über 370.000 Mitgliedsfamilien bundesweit größte Interessenverband von selbstnutzenden Wohneigentümern.

V.i.S.d.P. Petra Uertz, Verband Wohneigentum e.V.

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