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Verband Wohneigentum: Eigenheimrente gibt neue Impulse

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Eigenheimrente gibt neue ImpulseBesser versorgt das Alter genießen

1. August 2008
Am Ende hat der Gesetzgeber ein hohes Tempo vorgelegt. Nicht einmal drei Monate dauerte es von der Vorlage des Gesetzentwurfs zur Eigenheimrente durch das Bundeskabinett bis zur endgültigen Zustimmung des Bundesrates am 4. Juli 2008. Zuvor hatte sich die Politik seit Einführung der Riester-Rente im Jahre 2001 über viele Jahre mit der Förderung des Wohneigentums als Altersvorsorge unnötig schwer getan.

Dr. Hartwig Hamm,
Verbandsdirektor der Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (C)LBS

Wie lauten die wichtigsten Inhalte der Neuregelung?

1. Altersvorsorgeguthaben können künftig zu 100 Prozent für den Erwerb von Wohneigentum verwendet werden – und zwar ohne Rückzahlungspflicht. Sie sind also voll als Eigenkapital mobilisierbar.

2. Zugleich wird der bewährte Bausparvertrag, das einzige gezielte Ansparprodukt für die eigenen vier Wände, ausdrücklich Teil der Riester-Förderung sein.

3. Erwerber von Wohneigentum können für ihre Tilgungsraten Altersvorsorgeförderung in Anspruch nehmen. Alle Produkte sind hier einbezogen, neben der Hypothek selbstverständlich auch Bauspardarlehen sowie Kombi-Finanzierungen mit Bausparverträgen, die langfristig Zinssicherheit bieten.

Besteuerung: Steuerpflichtige erhalten Wahlrecht

Mit einem Wort: Die Große Koalition hat das System der Riester-Rente mit Zulagen und Steuervergünstigungen „eins zu eins“ für das Wohneigentum etabliert – und damit zwangsläufig auch die nachgelagerte Besteuerung. Technisch wird sie allerdings relativ einfach gelöst. So spielt der individuelle Mietwert keine Rolle. Vielmehr werden lediglich die geförderten Eigenbeiträge und Zulagen summiert und mit zwei Prozent pro Jahr bis zum Renteneintritt verzinst. Und der Steuerpflichtige erhält ein Wahlrecht: Wer will, darf statt einer laufenden Besteuerung im Rentenalter die Steuern gleich auf einen Schlag (mit 30 Prozent Rabatt) tilgen.

Trotzdem ist richtig: Man hätte sich weniger bürokratische Lösungen vorstellen können. Schon Anfang 2006 hatten die Bausparkassen ein besonders einfaches Fördermodell vorgelegt, mit gekürzten Altersvorsorgezulagen bei gleichzeitigem Verzicht auf die nachgelagerte Besteuerung für Wohneigentum als Altersvorsorge. Die CDU/ CSU hat bis zuletzt bedauert, dass ein solcher Ansatz in der Koalition nicht durchsetzbar war.

Jetzt lohnt es aber nicht mehr, Debatten über bessere Alternativen zu führen. Alle Beteiligten müssen vielmehr das Beste aus dem vorliegenden Kompromiss machen. Die Bausparkassen – speziell die Landesbausparkassen im Verbund mit den Sparkassen als Marktführer – werden sich hier besonders engagieren und sobald wie möglich entsprechende Angebote für die Kunden entwickeln. Das gilt sowohl für das Ansparen mit dem weit verbreiteten Bausparvertrag als auch für die Finanzierung mit günstigen, sicheren Zinsen. Ende dieses Jahres sollen entsprechende Produkte zertifiziert werden, d.h. für 2008 kann die neue Förderung bereits in Anspruch genommen werden.

Klare Vorteile des selbstgenutzten Wohneigentums

Die Branche setzt darauf, dass diese Erweiterung von „Riester“ für die private Altersvorsorge spürbare Impulse bringt. Im Vergleich zur sogenannten Geldrente verfügt das selbstgenutzte Wohneigentum über klare Zusatzvorteile:

  • Wer eigene vier Wände schafft, hat nicht erst im Rentenalter etwas davon, sondern schon lange vorher, meist bereits in der Familiengründungsphase. Wer kennt nicht den überzeugenden Satz „Altersvorsorge – ich wohne schon drin“?

  • Außerdem bietet diese Altersvorsorgeform auch für die nachfolgende Generation Sicherheit. Denn Immobilienvermögen ist und bleibt selbstverständlich auch unter den Riesterbedingungen vererbbar.

Es hilft nichts, der alten Eigenheimzulage weiter hinterher zu trauern. Wer durch schuldenfreies Wohnen im Alter vorsorgen will, kann jetzt immerhin auf vorhandene Altersvorsorgeguthaben zurückgreifen und bleibt nicht mehr von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Über die Jahre summieren sich Zulagen und Steuervergünstigungen ganz schön und entlasten gerade dann, wenn die Menschen es am nötigsten haben. Das meiste bleibt auch später, trotz nachgelagerter Besteuerung, „unter dem Strich“ als Vorteil übrig.

Außerdem ist die Eigenheimrente ein positives psychologisches Signal. Unter Fachleuten ist unstreitig, dass in den meisten Regionen Bedarf an mehr Wohnraum besteht, gerade auch in Form der eigenen Immobilie. Deshalb ist es wichtig, dass der Staat offen „ja“ sagt zum Wohneigentum – und zwar nicht nur mit guten Worten, sondern auch mit Geld, indem es ganz selbstverständlich – neben anderen Formen der Altersvorsorge – gefördert wird.

Die Wohnungbauprämie behält ihren Reiz

In einem weiteren Punkt hat die Politik bestätigt, wie entscheidend es gerade nach den aktuellen Erfahrungen in anderen Ländern ist, dass die Menschen frühzeitig das nötige Eigenkapital ansparen, um später ohne unnötige Risiken Wohneigentum finanzieren zu können: Die Wohnungsbauprämie wurde in ihrer Substanz bestätigt. Insbesondere für junge Menschen behält sie ihre Anreizwirkung uneingeschränkt. Gute Chancen also, dass auch künftige Generationen von Baufinanzierern frühzeitig und konsequent an die solide Finanzierung der eigenen vier Wände herangeführt werden!

Dr. Hartwig Hamm
Verbandsdirektor der Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband

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