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Die Wissenschaftliche Hochschule Lahr bittet um Mitwirkung bei einer Studie zur sogenannten Immobilienrente
Fragebogen
1. September 2008
Glaubt man den Statistiken, so übt mittlerweile jeder dritte Deutsche, der älter als 14 Jahre ist, ein Ehrenamt aus. In Zahlen ausgedrückt heißt dies, dass sich mehr als 23 Millionen Menschen freiwillig engagieren. Im Bereich des Verbands Wohneigentum e.V. sind es schätzungsweise 20.000 Mitglieder, die sich als Vorstand, Baum- oder Gerätewart, Jugend- bzw. Frauen- oder Seniorenbeauftragte uneigennützig in den jeweiligen Gemeinschaften engagieren.

Bereits in der klassischen Antike und im aufkeimenden Christentum finden wir die Wurzeln dessen, was wir heute bürgerschaftliches Engagement nennen. So gehörte es zu den vornehmen Aufgaben des griechischen Bürgers der Antike sich für sein Gemeinwesen zu engagieren. Mit der Forderung nach christlicher Nächstenliebe hat die Bibel sicherlich Maßstäbe gesetzt, die weit über das Bestreben der Sicherung der eigenen Existenz hinausgehen.
Heutzutage finden wir die „Freiwilligen“ an vielen Orten und in weiten Bereichen des „öffentlichen Lebens“. Ohne die jungen Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren – die so genannten „FSJ’ler –, aber auch die „Grünen Damen“ im Krankenhaus, ohne die vielen Helfer und Helferinnen in der Jugend- und Altenpflege, in Behinderteneinrichtungen, im Natur- und Umweltschutz, in Sport, Kultur- oder sonstigen Vereinen beim DRK, bei Caritas und Diakonie, bei freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz ist ein störungsfreies gesellschaftliches Zusammenleben kaum noch vorstellbar; Faschingsveranstaltungen und Schützenfeste wären längst aus den Veranstaltungskalendern gestrichen.
Wir finden diese Stützen der Gesellschaft aber auch als Schöffen, ehrenamtliche Richter, Feld- und Bachpaten und bei vielen sonstigen notwendigen gesellschaftlichen Aufgaben.
Nun, was zeichnet sie denn aus, die „ehrenamtlich Tätigen“? In der Regel arbeiten sie meist still, lautlos, oftmals hat man den Eindruck „hinter den Kulissen“. Auch wenn ihre Tätigkeit einen enormen Umfang angenommen hat, arbeiten sie ohne Entgelt.
Und gerade diese Form der Betätigung birgt Risiken und Gefahren. Denn die hohe Verschuldung der öffentlichen Hand und stetig steigende Kosten im sozialen und Gesundheitsbereich verführen dazu, bislang bezahlte Tätigkeiten in den Bereich ehrenamtlichen Engagements abzudrängen. Sicherlich eine kritische Entwicklung. Die schwierige Balance zwischen Bürgern und staatlicher Daseinsvorsorge ist immer neu auszutarieren.
Für junge Familien mit Kindern wird es immer schwieriger, sich den lange geträumten Traum vom „eigenen Häuschen im Grünen“ zu erfüllen. Wenn dieser Traum dann dennoch in Erfüllung geht, liegt es oftmals an unseren „Ehrenamtlichen“ an der „Front“, die Nachbarschafts- und Gruppenselbsthilfe zu organisieren. Ihr konkretes aber auch ideelles Engagement für ein selbstbestimmtes, nachhaltiges Wohnen und das selbstgenutzte Wohneigentum für jedermann trägt seit Jahrzehnten Früchte.
So werden Räume in Form von Familienheimen geschaffen, in denen Rücksichtnahme, gegenseitige Unterstützung, Nachbarschaftshilfe, Verantwortung gegenüber dem Nächsten (Nachbarn) und der Natur auch heutzutage noch eine besondere Bedeutung zukommt. Regelmäßig bietet sich der kommenden Generation ein Umfeld, in dem sie behütet und geschützt, mit dem notwendigen Respekt vor Anderen und der Natur aufwachsen und sich entwickeln kann, ein Umfeld, in dem sie lernt sorgsam, sparsam und nachhaltig mit natürlichen Ressourcen umzugehen.
Viele unserer Gemeinschaften zeichnen sich durch ein hohes Maß an aktiver Teilhabe ihrer Mitglieder innerhalb der jeweiligen Gemeinschaft, aber auch bei der Gestaltung des Gemeinwesens insgesamt aus. Man mischt sich ein, lässt nicht alles über sich ergehen, gestaltet mit.
Und weil dies alles rein auf Freiwilligkeit beruht, benötigt es der Motivation und der Ermutigung. Es bedarf des aktivierenden Staates, der gute Voraussetzungen für weiteres, zukünftiges Engagement schaffen muss.
Parteiübergreifend herrscht Konsens, bürgerliches Engagement in Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene zunehmend zu fördern. Der Deutsche Bundestag hat zu dieser Problemstellung eine Enquete-Kommission eingerichtet. Mit ihrem Bericht zur Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements will sie einen Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und insgesamt zur Weiterentwicklung der Bürgergesellschaft leisten.
In diesem Bericht hat die Kommission das Leitbild einer Bürgergesellschaft gewählt – ein Gemeinwesen, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger nach demokratischen Regeln selbst organisieren und auf die Geschicke des Gemeinwesens einwirken können, allenthalben Gemeinwohlverantwortung übernehmen. In dem andererseits staatliche Institutionen wie Ämter, Verwaltungen und gesetzliche Regelungen konsequent in Richtung auf eine stärkere Bürgerorientierung weiterentwickelt werden sollen.
Die Enquete-Kommission empfiehlt gerade auf kommunaler Ebene, den Bürgerinnen und Bürgern stärkere Teilhabe- und Mitgestaltungsrechte, in Form von Erleichterungen bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden einzuräumen. Sie fordert aber auch, auf kommunaler Ebene Netzwerke zu ermöglichen, beispielsweise durch die Schaffung von engagementfördernden Infrastruktureinrichtungen wie Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen, Generationencafés etc.
Junge Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sollen dies in besonderen Zeugnisnoten berücksichtigt wissen, aber auch im Berufs- und Erwerbsleben soll es sich positiv bemerkbar machen – Indikator für soziale Kompetenz sein. Hierüber bestehen aber zunehmend Zweifel, da Arbeitgeber oftmals Leistungseinschränkungen durch ehrenamtliche Tätigkeiten im „Job“ befürchten.
Die saarländische Landesregierung hat jüngst, gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg, einen Gesetzentwurf zur Begrenzung von Haftungsrisiken für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände im Bundesrat eingebracht. Zum einen soll die interne Haftung gegenüber dem Verein und zum anderen die externe Haftung gegenüber den Finanzbehörden beschränkt werden. Jedes ehrenamtliche Vorstandsmitglied soll nur noch für den Bereich verantwortlich sein, der ihm im Rahmen seiner Aufgabenstellung zufällt und die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Hierdurch soll die ehrenamtliche Tätigkeit von Leitungsfunktionen in Vereinen gefördert und bürgerschaftliches Engagement attraktiver werden. Sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung!
Was erwarten wir im Verband Wohneigentum e.V.? Die Umsetzung möglichst vieler Ziele, wie sie die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages formuliert hat. Und konkret: Eine verbesserte Absicherung ehrenamtlich Tätiger bei Ausübung ihres Ehrenamtes, insbesondere im Unfallschutz- und Haftpflichtschutz und eine Anerkennung ehrenamtlicher Betätigung auch in der Erwerbsarbeit. Darüber hinaus, dass unser Tun weiterhin als gemeinnützig anerkannt wird und vielleicht hie und da ein kleines „Dankeschön“.
Manfred Jost
Landesvorsitzender des Verbands Wohneigentum Saarland e.V.,
Mitglied des Präsidiums des Verbands Wohneigentum e.V. (Bundesverband)
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