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Verband Wohneigentum: Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde scheitert erneut

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...mit rund 370.000 Mitgliedsfamilien der bundesweit größte Verband für selbstnutzende Wohneigentümer

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Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde scheitert erneutVerband Wohneigentum bedauert das Urteil und fordert Novellierung

Bonn, 03. April 2009 – Immer wieder versuchen selbstnutzende Wohneigentümer, sich gegen die Grundsteuer zu wehren, die von den Kommunen ohne Rücksicht auf die finanzielle Situation der Familien erhoben wird. Vergeblich. Am 18. Februar 2009 wurde erneut eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Der Verband Wohneigentum bedauert diesen Ausgang sowie auch das Stagnieren jeglicher Reformversuche. „Besonders in wirtschaftlich schweren Zeiten muss der Schutz des Eigenheims gewährleistet sein“, so Verbandspräsident Hans Rauch.

Im aktuellen Fall hatten die Eltern dreier Kinder Verfassungsbeschwerde gegen den Grundsteuerbescheid für ihr selbstgenutztes Familienheim eingereicht. Zuvor waren sie bereits mit dem Versuch, den Einheitswertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts anzufechten, gescheitert. Auch einen Antrag auf Berufung wies das Oberverwaltungsgericht als unbegründet ab. Nun nahm die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde des Ehepaares ebenfalls nicht an. (BVerfG, 1 BvR 1334/07 vom 18.2.2009, Absatz-Nr. (1–12)

Bedauerliche Entscheidung

Der Verband Wohneigentum, mit rund 370.000 Mitgliedsfamilien der bundesweit größte Verband selbstnutzender Wohneigentümer, bedauert die erneute Abweisung der Verfassungsklage und kritisiert, dass die Grundsteuer als Substanzsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum das Gebrauchsvermögen von Familien besteuert. Diese Rechtslage kann bei vielen Eigenheimern zu finanziellen Problemen führen – insbesondere in Zeiten, in denen Kurzarbeit und steigende Arbeitslosigkeit die wirtschaftliche Existenz vieler Familien bedrohen.

Forderung

Für die Abschaffung der Grundsteuer für das selbstgenutzte Wohneigentum scheint sich in absehbarer Zeit keine politische Mehrheit zu finden. Der Verband Wohneigentum bedauert außerdem, dass auch die Versuche einer Reformierung der Grundsteuer vollkommen zum Erliegen gekommen sind. Derzeit erreicht das selbstgenutzte Eigenheim einen besonderen Stellenwert in der privaten Altersvorsorge. Zum Schutz von Familie und Eigenheim wäre also zumindest die Novellierung der Grundsteuer ein notwendiges und richtiges Signal – sofern sie die Lasten spürbar mindert.

V.i.S.d.P. Petra Uertz, Verband Wohneigentum e.V.

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