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Das gesammelte Praxis-Wissen der hauptamtlichen Gartenfachberater des Verbands Wohneigentum finden Sie unter www.gartenfachberatung.de.
1. Mai 2009
Wohneigentümer dürfen aufatmen: seit 1. April 2009 gelten die vereinfachten KfW- Förderprogramme. Eine neue Struktur und übersichtlichere Bedingungen sollen die finanzielle Förderung sowohl von Neubauten als auch von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen erleichtern.
Bisher war die Beantragung von KfW-Fördermitteln ein nervenraubendes Unterfangen: Diverse Programme mit unzähligen Untervarianten, Ausnahmen und Sonderbedingungen schreckten viele zukünftige bzw. modernisierungswillige Wohneigentümer ab. Doch ohne Förderung können sich viele Bürger den Bau oder die Sanierung ihres Eigenheims nicht leisten. Der Plan der Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung 2009 deutlich zu verschärfen, bewegte die KfW nun dazu, die Zugänge zu wohnwirtschaftlichen Förderungen zu erleichtern. Insbesondere die Ausweitung von Zuschüssen auf Einzelmaßnahmen ist eine überfällige Entscheidung, die der Verband Wohneigentum wiederholt gefordert hat.
Für Bau und Kauf
Zukünftige Wohneigentümer können nun zwischen zwei kreditbasierten Förderungen wählen: dem bewährten „KfW-Wohneigentumsprogramm“ und dem Modell „Energieeffizient Bauen“ zur Errichtung besonders energiesparender Häuser. Das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ fördert den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Häusern oder Eigentumswohnungen mit bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten. Die Kreditsumme beläuft sich auf maximal 100.000 €. Das Programm „Energieeffizient Bauen“ hingegen subventioniert den Bau bzw. Kauf so genannter KfW-Effizienzhäuser. Hier unterscheidet man zwischen einem KfW-Effizienzhaus 55 und einem KfW-Effizienzhaus 70. Beide müssen einem klar definierten energetischen Standard entsprechen, der durch einen Sachverständigen bestätigt werden muss. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), jedoch maximal 50.000 € pro Wohneinheit.
Für Modernisierer
Die Sanierung bestehenden Wohneigentums oder den Erwerb eines bereits sanierten Eigenheims fördert das Programm „Wohnraum Modernisieren – STANDARD“. Für alle Maßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden kann hier ein Kredit von maximal 100.000 € je Wohneinheit beantragt werden.
Neu ist die Förderung der barrierereduzierenden Sanierung durch das Programm „Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen“. Im Rahmen dieses Kreditprogramms können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 € pro Wohneinheit, aufgenommen werden. Bisher sieht dieses Modell nur die Kreditvariante vor – hier fehlt dringend eine zielgruppengerechte Zuschuss-Version.
Für Energiebewusste
Für Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes senken sollen, steht die Fördermöglichkeit „Energieeffizient Sanieren“ zur Verfügung. Dahinter verbirgt sich der neue Name des bisherigen CO2-Gebäudesanierungsprogrammes des Bundes. Wie gehabt, kann hier zwischen unterschiedlichen Kredit- und Zuschuss-Varianten gewählt werden. Für Wohneigentümer wichtig ist die lange geforderte Unterstützung von Einzel- anstelle der bisherigen Paketmaßnahmen. Bei der Aufnahme eines Kredites zur Sanierung bestehenden Wohnraums nach Standard eines KfW-Effizienzhauses können pro Wohneinheit maximal 75.000 € beantragt werden. Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen oder deren Kombinationen ist die Aufnahme von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit möglich.
Die Zuschuss-Option für die Sanierung eines Hauses nach den Standards eines KfW-Effizienzhauses gestaltet sich wie folgt: Zur Erreichung des Standards „KfW-Effizienzhaus 55“ gibt es bis zu 17,5 Prozent (max. 13.125 €), beim „KfW-Effizienzhaus 70“ bis zu 10 Prozent (max. 7.500 €) der Investitionskosten. Für Einzelmaßnahmen oder deren Kombinationen kann man pro Wohneinheit bis 5 Prozent (max. 2.500 €) Zuschuss beantragen.
Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ gibt es auch eine Sonderförderung: Die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase wird mit einem Zuschuss von 50 Prozent der Baubegleitungskosten, maximal 2.000 € pro Vorhaben, gefördert. Für den Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen kann ein Zuschuss in Höhe von 200 € pro abgebautem Gerät beantragt werden. Der Zuschuss ist jedoch an die Erneuerung der Heizungsanlage gebunden. Für die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen kann ein Zuschuss von bis zu 25 Prozent der Optimierungskosten bewilligt werden.
Richtiger Schritt
Der Verband Wohneigentum begrüßt diesen längst fälligen Schritt hin zu einer „Entbürokratisierung“ der KfW-Förderprogramme. „Angesichts der hohen und damit kostspieligen Ansprüche, die die Regierung im Zuge des Klimaschutzes an Wohneigentümer stellt, ist die Vereinfachung der KfW-Förderprogramme ein richtiges Signal“, unterstreicht Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum.
Kh
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