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Die Wissenschaftliche Hochschule Lahr bittet um Mitwirkung bei einer Studie zur sogenannten Immobilienrente
Fragebogen
1. Oktober 2009
Am 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung – kurz EnEV 2009 – in Kraft. Dadurch werden die Ansprüche an die energetischen Standards für Neubauten, aber auch bei Modernisierungen im Bestand deutlich verschärft. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen für Eigenheimbesitzer vor.
Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energiebedarf für Heizung und Wasser um rund 30 Prozent gegenüber der bis dato gültigen EnEV 2007 zu senken. Betroffen sind Bauherren und Eigenheimbesitzer, die den Bauantrag für einen Neu- bzw. Anbau oder eine Modernisierung ab dem 1. Oktober 2009 stellen. Schon im Entwurfsstadium der neuen Verordnung hat der Verband Wohneigentum seine Kritik an den höheren Auflagen geäußert und immerhin erreicht, dass im Eigenheim die Nachtspeicherheizungen weiter betrieben werden dürfen.
Bei Neubauten, für die nach dem 1. Oktober 2009 der Bauantrag gestellt wurde, gelten ab sofort strengere Ansprüche an den Energiebedarf. Die EnEV 2009 legt fest, dass der Jahresprimärenergiebedarf eines Hauses für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung um 30 Prozent unter den Anforderungen der EnEV 2007 liegen muss. Auch die Wärmedämmung muss um 15 Prozent effizienter sein, als vor Eintritt der novellierten EnEV 2009.
30 Prozent sind auch die "magische" Zahl, wenn eine größere oder komplette Sanierung im Bestand durchgeführt werden soll. Als "größer" wird eine Sanierung eingestuft, wenn die geänderten Bauteile mehr als ein Zehntel der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft. In diesem Fall muss die EnEV 2009 beachtet werden.
Nach baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel ein Austausch der Fenster oder eine Dämmung der Wände) müssen die sanierten Bauteile einen um 30 Prozent besseren energetischen Wert erbringen als noch nach der EnEV 2007 notwendig war. Für die Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Decken, Dächer, Dachschrägen) liegt die Obergrenze des Wärmedurchgangskoeffizienten künftig bei 0,24 Watt/(m². K) statt vorher 0,30 Watt/(m² . K). Oder der Eigentümer senkt gleich den Jahresprimärenergiebedarf der gesamten Immobilie um 30 Prozent und lässt zusätzlich einer Gebäudehüllensanierung einen Austausch der Heizungsanlage vornehmen.
Ab Oktober 2009 müssen Handwerksbetriebe, die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beauftragt werden, dem Hauseigentümer nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bestätigen, dass die Bestimmungen der EnEV 2009 eingehalten wurden. Weigert sich der Handwerker, eine entsprechende Erklärung abzugeben oder macht er falsche Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür können zukünftig empfindliche Geldstrafen bis zu 15.000 Euro fällig werden.
Auch ein Bauherr, der die Anforderungen der EnEV 2009 nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Mit der EnEV 2009 gelten außerdem neue Übergangsfristen, die in absehbarer Zukunft Maßnahmen von vielen Hauseigentümern verlangen – selbst wenn sie ansonsten keine Modernisierung geplant haben: So müssen bis Ende 2011 alle Dächer oder die oberste begehbare Geschossdecke eines Hauses wärmegedämmt sein. Und auch für Nachtstromspeicherheizungen ist das Ende in Sicht – allerdings nur bei Häusern mit mehr als fünf Wohneinheiten. Hier müssen bis 2019 alle Nachtspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden.
Wie schon zuvor in manchen Bundesländern, prüft ab Oktober bundesweit der Bezirksschornsteinfegermeister die Nachrüstpflichten im Bestand. Seine Aufgaben finden sich im neuen Paragraphen 26 b der EnEV 2009. Bei der Feuerstättenschau prüft er die Heizkessel und die Dämmung der Rohrleitungen gemäß den Anforderungen der EnEV 2009. Bei neuen Heizungsanlagen kontrolliert der Bezirksschornsteinfegermeister, ob auch die Anforderungen bezüglich der Warmwasserbereitung und der Verteilungseinrichtungen erfüllt sind.
Kh
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