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Die Wissenschaftliche Hochschule Lahr bittet um Mitwirkung bei einer Studie zur sogenannten Immobilienrente
Fragebogen
1. April 2009
Für Umbaumaßnahmen zur Barriere-Reduzierung bei bestehenden Wohngebäuden können ab dem 1. April 2009 KfW-Förderungen beantragt werden. Im Rahmen des Programms „Wohnraum modernisieren“ soll die Variante „Altersgerecht Umbauen“ alters- bzw. behindertengerechte Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Kredite unterstützen. Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt das neue KfW-Fördermodell, fordert aber schnellstmöglich eine Zuschuss-Variante, die besser auf die Bedürfnisse der Zielgruppe „Ältere Mitbürger“ abgestimmt ist.

In Deutschland gibt es 39 Millionen Wohnungen, von denen nur etwa 250.000 altersgerechten Standard besitzen. Gegenüber 16,7 Millionen Bürgern über 65 Jahren wird rasch klar: Die vorhandenen 250.000 altersgerecht angepassten Wohnungen decken den stetig steigenden Bedarf bei Weitem nicht (wir berichteten in der Februar-Ausgabe darüber). Doch altengerechte bzw. Barrieren reduzierende Modernisierung ist teuer. Die ab April gültige Variante „Altersgerecht Umbauen“ des Förderprogramms „Wohnraum modernisieren“ ist daher eine längst fällige, aber leider nicht fehlerfreie Maßnahme.
Was wird gefördert?
Die neue Programmvariante mit der KfW-Förderprogramm-Nummer 155 soll den barrierearmen Umbau von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland vorantreiben. Hemmnisse im und um den Wohnraum sollen beseitigt werden – dies steigert die Lebensqualität sowohl für Senioren als auch für die ganze Familie. Denn junge Menschen freuen sich ebenfalls, wenn der Kinderwagen oder auch nur sperrige Einkäufe leichter ins Haus transportiert werden können.
Unabhängig vom Baujahr des Gebäudes werden jene Investitionsmaßnahmen gefördert, die zu den so genannten „Förderbausteinen“ zählen (siehe Liste).
Grundsätzlich sind die Umbaumaßnahmen bis zu 100 Prozent über die Darlehen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ finanzierbar, wobei der gesamte Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit 50.000 Euro beträgt. Es ist zu beachten, dass nur vollständig umgesetzte Förderbausteine förderfähig sind. Dabei müssen sämtliche Umbaumaßnahmen von Fachbetrieben durchgeführt werden und den im Programm festgeschriebenen technischen Mindestanforderungen genügen. Dies soll Qualität und eine hinreichende Barriere{reduzierung gewährleisten. In der Regel müssen die zugesagten Gelder innerhalb eines Jahres abgerufen und dem bewilligten Verwendungszweck zugeführt worden sein.
Finanzierung unattraktiv
Die Programmvariante „Altersgerecht Umbauen“ basiert auf Krediten zu günstigen Zinssätzen, die in der ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) aus Bundesmitteln vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) verbilligt werden. Und genau in diesem Finanzierungsmodell liegt das Problem. Denn ein Förderprogramm, das auf Krediten mit Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren basiert, ist schwerlich attraktiv für Menschen, die das Rentenalter bereits erreicht haben. Doch vor allem diese Menschen sind es, die schnellstmöglich ihren Wohnraum umbauen und an ihre, durch Alter oder Behinderung veränderten, Bedürfnisse anpassen müssen. Abgesehen von den Laufzeiten ist ein Kredit für Menschen, die eine Rente bzw. Behinderten-Rente beziehen, eine unzumutbare zusätzliche Belastung. Ein Zuschuss-Modell wäre im Hinblick auf die Zielgruppe sinnvoller. Dies ist zwar für 2010 angedacht, aber noch nicht beschlossen.
Der Verband Wohneigentum e.V., mit 370.000 Mitglieds{familien der bundesweit größte Verband für selbstnutzende Wohneigentümer, fordert daher die zeitnahe Erweiterung der Fördervariante „Altersgerecht Umbauen“ um eine angemessenere Zuschuss-Version. Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum e.V. betont, dass „langjährige Kreditlaufzeiten nur ein neues Hindernis beim Abbau von Barrieren sind“. Die Erfahrung des Verbands Wohneigentum zeigt, dass gerade selbstnutzende Wohneigentümer so lange wie möglich in ihrem Haus wohnen. Sie haben immer wieder in ihr Eigenheim investiert und sparen entsprechend Eigenkapital an. Für größere Maßnahmen reicht dies nicht immer, aber vor einer Kreditaufnahme scheuen gerade ältere Bürger zurück. Mit Zuschüssen, die einfach beantragt und deren Verwendung einfach nachgewiesen ist, wäre ihnen mehr geholfen.
Förderbausteine:
Die äußere Erschließung. Dies beinhaltet z.B. die Verbreiterung von Zugangswegen sowie den schwellen- und stufenlose Zugang zum Gebäude.
Fahrzeug-Stellplätze in unmittelbarer Nähe zum Zugang oder automatische Tore für bestehende Garagen.
Der Gebäudezugang. Hier können Gelder für eine ausreichende Beleuchtung der Gebäudezugänge, das Anbringen gut erreichbarer Türdrücker sowie leicht gängiger Türen beantragt werden. Auch eine Verbreiterung des Durchgangs oder die Montage von Handläufen ist förderfähig.
Die gebäudeinterne Erschließung für einen stufen- und schwellenlosen Weg vom Haus- bis zum Wohnungseingang sowie die Verbreiterung von Fluren usw.
Aufzugsanlagen
Treppenanlagen mit beidseitigen, ununterbrochenen Handläufen, kontrastierenden Stufenmarkierungen und Stufenausleuchtungen. Ist kein Aufzug vorhanden, können auch Treppenlifte gefördert werden.
Rampen mit beidseitigen Handläufen und Radabweisern.
Flure innerhalb von Wohnungen. Hier kann die Verbreiterung von Fluren und Türdurchgängen gefördert werden.
Wohn- und Schlafräume bzw. Küchen, die im Zuschnitt zur Erlangung einer ausreichenden Bewegungsfläche verändert werden sollen. Möbel werden nicht gefördert.
Türen. Eine Verbreiterung der Türen sowie die Montage von Türdrückern und Türspionen sind förderfähig.
Fenster. Im Sinne einer barrierefreien Wohnung werden auch eventuelle Anpassungen von Fenstern gefördert, wenn mindestens ein Fenster pro Raum mit geringem Kraftaufwand bedient werden kann. Die Verriegelung muss leicht erreichbar sein.
Erschließung bestehender Freisitze. Dieser Baustein fördert unter anderem die schwellenlose Erreichbarkeit vorhandener Terrassen oder Balkone.
Sanitärobjekte für eine barrierefreie Ausstattung von Badezimmern. Förderfähig sind dabei auch Sicherheitssysteme wie Haltegriffe oder Notrufsysteme.
Bedienelemente. Der Einbau gut erreichbarer Kipp- oder Tastschalter, die auch visuell klar erkennbar sind, wird gefördert.
Kommunikationsanlagen wie Gegensprechanlagen mit optischer und akustischer Anzeige sowie Türen mit Türsummer.
Schriften, Informationen und Beleuchtung, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Darunter fallen auch zusätzliche Beschriftungen in Braille- bzw. Reliefschrift.
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