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Die Wissenschaftliche Hochschule Lahr bittet um Mitwirkung bei einer Studie zur sogenannten Immobilienrente
Fragebogen
1. Februar 2010
Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, kurz DV, hat Ende des Jahres den Bericht der Kommission zum „Klimaschutz in der DeutschenWohnungswirtschaft“ vorgestellt. Nach knapp einem Jahr intensiver Diskussion auf wissenschaftlich erhobener Datenbasis wurden Handlungsempfehlungen an die Politiker gegeben, die überMaßnahmen zu Klimaschutz und Energieeffizienz entscheiden.
Die Kernbotschaft der Expertenrunde, zu der Vertreter der Eigentümer, so der Verband Wohneigentum, der Wohnungswirtschaft, Mieter, Baufinanzierer sowie Vertreter der LänderunddesBundes zählten, lautet: konsequente finanzielle Förderung wirtschaftlich vertretbarer und effektiver Maßnahmen bei der Sanierung von Wohnungsbestand. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit wurde klar in den Mittelpunkt gestellt. Dabei wurde darauf verzichtet, einzelne Maßnahmen von vornherein als tauglich oder untauglich zu qualifizieren, um nicht an der künftigen technischen Entwicklung vorbei Festlegungen zu treffen.

Als erstes großes Problem erwies sich bereits das Erstellen einer fundierten, schlüssigen und ausreichend umfassenden Datenbasis. Der wissenschaftliche Berater der Kommission, Professor Dr. Pfnür von der Technischen Universität Darmstadt und seine Assistenten, mussten höchst unterschiedliche Bautypen und bautechnische Substanz der Immobilien auf der einen und Wohn- und Lebensweisen ihrer Bewohner auf der anderen Seite systematisieren, ohne die Vielfalt aus dem Auge zu verlieren. Unter anderem anhand von 25 beispielhaften Modellen vom Familienheim der 50er Jahre bis zur Wohnanlage der 80er Jahre konnten schließlich Berechnungen angestellt werden, ab welchem Zeitpunkt mit welchem Mitteleinsatz der höchste Energiespareffekt erreicht werden kann – und wie die finanzielle Belastung verteilt werden kann unter den Eigentümern (= Energieverbraucher), gegebenenfalls Mietern (= Energieverbraucher) und der Öffentlichkeit, das heißt dem Staat, der sich im europäischen Kontext zu bestimmten Klimaschutzzielen verpflichtet hat.
Der Klimaschutz und insbesondere die langfristige Energieeinsparung sind als Ziele unbestritten. Problematisch sind hingegen eben der Einsatz der begrenzten Mittel für die auszuwählende wirkungsvollste Maßnahme und die gerechte Verteilung der Kosten. Trotz verschiedener Perspektiven der Eigentümer- und der Mietervertreter spricht die Kommission klar aus, dass die Eigentümer nicht in unwirtschaftliche Situationen getrieben werden dürfen.

Die Bereitschaft, überhaupt zu investieren, sinkt mit den gesetzlichen Auflagen, bei „Sowieso“-Modernisierungen gleich bestimmte, zunächst Mehrkosten verursachende Maßnahmen ergreifen zu müssen, wie dies in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bereits festgeschrieben ist. Natürlich ist es sinnvoll, Sanierungen zur Werterhaltung oder -steigerung des Hauses „in einem Aufwasch“ zu erledigen. Aber zu beachten ist, welchen finanziellen und auch bautechnischen Umfang der Einzelne individuell auf sich nehmen kann. Eine Verschärfung der EnEV, die für 2012 vorgesehen war, wurde seitens des Bundesbauministeriums zunächst ausgesetzt. Nicht zuletzt der Verband Wohneigentum hatte eine Prüfung der Umsetzbarkeit der jetzigen Auflagen in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis verlangt, bevor weitere ordnungsrechtliche Vorgaben überhaupt debattiert werden.
Zu Beginn der Kommissionsarbeit wurde festgestellt, dass die Wohnungswirtschaft bereits einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz geleistet hat. Zwischen 1995 und 2006 sind durchschnittlich 3 Prozent des Bestands voll- bzw. teilsaniert worden. Dies betrifft große Wohnanlagen ebenso wie viele selbstgenutzte Eigenheime. Zu Letzteren konnte der Verband Wohneigentum die 2008 unter den Lesern von „Familienheim und Garten“ durchgeführte Umfrage „Energetische Gebäudesanierung“ als Beleg beisteuern.
Ausgehend vom Jahr 1995 wurde durch die Sanierung 2007 eine CO2-Reduktion von ca. 21 Prozent erreicht. Vor allem Gebäude, die technisch ohne größere Probleme modernisiert werden konnten, wurden auf neuesten Stand gebracht. Die Kommission legt den verantwortlichen Politikern nun nahe, neben den bisherigen Maßnahmen wie Sanierung der Gebäudehülle und Austausch der Heizungsanlagen vermehrt Ansätze zu verfolgen, die mit relativ wenigen Kosten eine breitere Wirkung entfalten: technische Verbesserungen in der Wärmelieferung, der vereinfachte Einsatz erneuerbarer Energien, weitere Optimierung des Anlagenbetriebs und nicht zuletzt mehr Information und praktische Beratung der Verbraucher – Eigentümer wie Mieter.
Empfohlen wird unter anderem die Förderung durch unmittelbare Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, nachdem dies für selbstnutzende Wohneigentümer bereits erfolgreich eingeführt wurde. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine praktikable Finanzierungslösung zu finden. Schließlich ist das CO2-Sanierungsprogramm der KfW mit jährlich mindestens 2 Milliarden Euro auszustatten. Als steuerliche Erleichterung für die selbstnutzenden Eigentümer wird empfohlen, die anfallenden Lohnkosten für Handwerker deutlich stärker zu berücksichtigen. (Der 26-seitige Kurzbericht der Kommission zum „Klimaschutz in der Deutschen Wohnungswirtschaft“ kann im Internet unter www.deutscherverband.org, Menüpunkt Kommissionen heruntergeladen werden.)
Bundesbauminister Dr. Ramsauer hat zur ersten Runde des bereits gut eingeführten Immobilienwirtschaftlichen Dialogs unter seiner Leitung eingeladen. Dort wird neben manchem Kommissionsteilnehmer auch der Verband Wohneigentum vertreten sein. Die Vorstellungen zu Klimaschutz und Energieeffizienz, aber auch zu weiteren Problemen der Eigenheimer werden wir dort zur Sprache bringen können.
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