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Behindertengerechter UmbauBundesfinanzhof erkennt steuerliche Absetzbarkeit an

1. Februar 2010 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Aufwendungen eines Steuerzahlers für den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses als „außergewöhnliche Belastung“ anerkannt.

C Rainer Sturm/ www.pixelio.de

Entgegen früherer Entscheidungen ließ das höchste Finanzgericht einen durch die Kosten „etwa erlangten Gegenwert“ nämlich unberücksichtigt. Im vorliegenden Fall erlitt ein verheirateter Mann nach einem Schlaganfall eine schwere Behinderung. Um ihm „trotz seiner außergewöhnlich starken Gehbehinderung weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen“, wurden an dem Einfamilienhaus umfangreiche Umbaumaßnahmen im Wert von 70.000 € durchgeführt.

Der BFH ließ den vollen Betrag – abzüglich einer am Einkommen orientierten zumutbaren Eigenbelastung – als Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen zu. Die Aufwendungen stünden „so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit“, dass auch „die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund“ trete. (AZ: VI R 7/09)

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