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Verband Wohneigentum: Zwischenruf zur Erbschaftsteuer

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Zwischenruf zur ErbschaftsteuerMutiger Schritt in die richtige Richtung

1. März 2010
Während das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz), das als erste große Gesetzesmaßnahme der schwarz-gelben Koalition am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, schon aufgrund seines Namens machen Kabarettisten eine Steilvorlage lieferte, steht auch sein Inhalt seit Monaten teilweise unter politischem Beschuss. Insbesondere werden die Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vielfach als „ungerechtfertigte Steuergeschenke an Erben“ angeprangert. Doch um was geht es hierbei wirklich:

Hans Rauch
Präsident des
Verbands Wohneigentum e.V.

Der Verband Wohneigentum hat bei den Beratungen zur Erbschaftsteuerreform 2009 immer wieder gefordert, den Begriff der „Familie“ weiter zu fassen als er in der Erbschaftsteuerreform 2009 ihren Niederschlag gefunden hat. Dadurch wurden insbesondere Geschwister, Neffen und Nichten, aber auch Schwiegerkinder, Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte, sowie Eltern und Voreltern bei einer Schenkung, wesentlich stärker belastet als zuvor. Mit anderen Worten: Dieser Personenkreis war der große Verlierer der Erbschaftsteuerreform 2009.

Mit den Änderungen der Erbschaftsteuersätze im Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde nun 2010 im Sinne der vom Verband Wohneigentum vertretenen Forderungen nachgesteuert, indem die Steuersätze für Erben, die der benachteiligten Erbschaftsteuerklasse II angehören von 30 Prozent bis 50 Prozent im Jahr 2009 auf 15 Prozent bis 43 Prozent ab 2010 gesenkt wurden. Dabei sei in Erinnerung gerufen, dass für diesen Personenkreis bis Ende 2008 die Steuersätze zwischen 12 Prozent und 40 Prozent wesentlich niedriger lagen.

Ich kann deshalb die seit vielen Wochen immer wieder geübte Kritik an den Änderungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht nachvollziehen, sondern begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzgeber den Mut hatte, Fehler der Erbschaftsteuerreform 2009 teilweise zu korrigieren.

Beispiele

An nachfolgenden Beispielen sollen die Auswirkung der Änderungen der Erbschaftsteuer in der Erbschaftsteuerklasse II seit 2008 dargestellt werden. Dabei ist noch völlig außer Acht gelassen, dass Immobilien seit 2009 nach ihrem gemeinen Wert (Verkehrswert) bewertet werden, während sie zuvor mit dem wesentlich niedrigeren modifizierten Einheitswert in Ansatz gebracht worden sind und deshalb seit 2009 mit dem höheren Verkehrswert in den Wert der Erbschaft einfließen.

Wert der Erbschaft *)

Erbschaftsteuer bis Ende 2008 **)

Erbschaftsteuer in 2009 **)

Erbschaftsteuer ab 2010 **)

50.000 EUR

4.764 EUR

9.000 EUR

4.500 EUR

100.000 EUR

15.249 EUR

24.000 EUR

16.000 EUR

200.000 EUR

32.249 EUR

54.000 EUR

36.000 EUR

300.000 EUR

63.734 EUR

84.000 EUR

56.000 EUR

400.000 EUR

85.734 EUR

114.000 EUR

95.000 EUR

*) Der Wert der Erbschaft wurde zur Berechnung der Erbschaftsteuer um die jeweils geltenden persönlichen Freibeträge für Erben der Erbschaftssteuerklasse II reduziert.

**) Die angegebenen Erbschaftsteuern beziehen sich auf Erben der Erbschaftsteuerklasse II ohne Berücksichtigung des Härtefallausgleichs.

Hans Rauch
Präsident Verband Wohneigentum e.V.

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