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Verband Wohneigentum: Falsches Signal für Eigenheim-Erwerb

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Falsches Signal für Eigenheim-ErwerbErhöhte Grunderwerbsteuer hemmt Sachsen-Anhalts Immobilienwirtschaft

Bonn, 1. März 2010 – Seit heute gilt in Sachsen-Anhalt der Steuersatz von 4,5 Prozent bei der Grunderwerbsteuer. „Ein herber Rückschlag, nicht nur für die selbstnutzenden Wohneigentümer, sondern die gesamte Immobilienwirtschaft in Sachsen-Anhalt“, so Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum.

Nach Berlin und Hamburg hat nun auch Sachsen-Anhalt nachgezogen und den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer um einen Prozentpunkt auf 4,5 Prozent angehoben. Der Verband Wohneigentum beklagt diese Entscheidung zutiefst. „Dies ist das vollkommen falsche Signal für die ohnehin stark angeschlagene Immobilienwirtschaft in Sachsen-Anhalt“, betont Verbandspräsident Hans Rauch im Namen des mit rund 370.000 Mitgliedsfamilien bundesweit größten Verbands selbstnutzender Wohneigentümer.

Angesichts des Bevölkerungsrückgangs, der laut einem aktuellen Gutachten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bis 2025 in den neuen Ländern zu rund 620.000 Haushalten weniger führen wird, ist jede zusätzliche Belastung Gift für die Entwicklung des Landes. „Der Wille, im Land zu bleiben, hier ein Haus zu bauen und sein Auskommen zu finden, wird massiv untergraben“, ergänzt Norbert Unruh, Landesvorsitzender des Verbands Wohneigentum Sachsen-Anhalt. „Das kann nicht das Interesse der Landesregierung sein.“

Mindestens Steuerentlastung gefordert

Dem Verband Wohneigentum ist klar, dass die generelle Abschaffung der Grunderwerbsteuer für die selbstgenutzte Wohnimmobilie in nächster Zukunft nicht durchsetzbar ist. Daher fordert er wenigstens eine steuerliche Entlastung: Zumindest bei Verkauf und gleichzeitigem Kauf einer anderen Immobile als Alternative zum bisher selbstgenutzten Wohneigentum, sollte der Kaufpreis von der Grunderwerbsteuer befreit werden, wenn der Wert der neu erworbenen Immobilie, den Wert des verkauften Hauses nicht übersteigt. Nur wenn der Wert der neuen Immobilie den Wert des verkauften Eigenheims übersteigt, dürfte Grunderwerbsteuer bezüglich des Mehrwerts erhoben werden.

„Eine solche steuerliche Erleichterung wäre dem Immobilienmarkt, nicht nur in Sachsen-Anhalt, sicher zuträglich“, resümiert Verbandspräsident Rauch. „Insbesondere in finanziell schwierigen Zeiten für die Bürger, ist es an der Politik, auch steuerliche Anreize zu schaffen.“

V.i.S.d.P. Petra Uertz, Verband Wohneigentum e.V.

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