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Fragebogen
2. Mai 2010
„Google Street View“, das ist eine fotografische 360-Grad-Straßenansicht, die Internetbenutzer auf der Karten-und Routenplaner-Seite „Google Maps“ abrufen können. In den USA und vielen europäischen Ländern gehört das Programm zum Alltag, seine geplante Einführung in Deutschland Ende 2010 wird kritischer gesehen. Wer sein Haus nicht fotografieren und im Internet veröffentlichen lassen möchte, kann dagegen Einspruch erheben.
Google ist die beliebteste Suchmaschine des Internets. Auch die Karten-und Routenplaner-Seite „Google Maps“ erfreut sich reger Benutzung. Jedoch stößt das Vorhaben des amerikanischen Konzerns, auch die deutsche Version dieses Planungswerkzeugs um die 360-Grad-Straßenansicht „Google Street View“ zu erweitern, bei vielen Bürgern auf Unverständnis. Denn die Folgen für Privatsphäre und Datenschutz kann im Vorfeld niemand absehen.

Seit 2008 sind mit Panoramakameras ausgestattete Fahrzeuge unterwegs, um 360-Grad-Aufnahmen der Straßen in Deutschland anzufertigen. Das Ziel von „Street View“ ist es, die Straßenansichten realistischer und dadurch spannender zu gestalten. Daher sollen auf den Bildern echte Häuser, Gärten, Menschen, Tiere und Autos zu sehen sein – eben alles, was sich zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme als Straßenszene festhalten lässt. Außerdem werden die Bilder mit den exakten Längen- und Breitengraden versehen. So kann sich der Nutzer per Mausklick durch die Straßenzüge bewegen und auf virtuelle Besichtigungstour gehen.
Diese lebendigen Aufnahmen wecken natürlich die Zweifel der Verbraucherschützer. Zwar sollen die Gesichter abgelichteter Menschen sowie Hausnummern und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, doch die Gebäude und Straßenzüge sind gut identifizierbar. In der Kritik steht vor allem die Aufnahmehöhe von 2,50 m. Damit liegen die Kameras weit über Augenhöhe und es ist ihnen leicht möglich, über Zäune und Hecken in die Gärten hinein zu fotografieren.
Da die Aufnahmen jedoch nur im öffentlichen Raum bzw. vom öffentlichen Raum aus – oder mit besonderer Erlaubnis der Eigentümer auf Privatgelände – gemacht werden, bewegt sich Google auf legalem Boden. Denn das Datenschutzgesetz gilt nur für personenbezogene Daten. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte vergeblich gefordert, dass Google aktiv die Einwilligung aller Hauseigentümer zur Aufnahme einholen müsse.
Letztendlich muss jeder Bürger für sich selbst entscheiden, ob er das Fotografieren und Veröffentlichen einer Ansicht seines Wohnhauses dulden oder Google die Nutzung untersagen möchte. Google hat den deutschen Datenschutzbehörden zugesagt, dass jeder – egal ob Mieter oder Hausbesitzer – der Veröffentlichung seines Wohnhauses widersprechen kann. Auf seiner deutschen Internetseite erklärt der Konzern, wie „Street View“ funktioniert und wo aktuell Aufnahmen gemacht werden.
Für Informationen zur Möglichkeit des Widerspruchs müssen sich Verbraucher schriftlich an die deutsche Google-Niederlassung wenden. Entweder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. In beiden Fällen sollte der Betreff Street View lauten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie der Veröffentlichung eines Bildes Ihres Hauses in Google Street View begegnen sollen, wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Landesverband. Hier gibt man Ihnen gerne Auskunft. Einige Landesverbände, z.B. der Verband Wohneigentum in Bayern oder in Schleswig-Holstein, haben bereits Musterbriefe entwickelt, mit deren Hilfe Mieter und Hauseigentümer der Abbildung ihres Wohnhauses widersprechen können.
Auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Musterbriefe für den Widerspruch gegen eine Veröffentlichung des eigenen Wohnhauses durch Google Street View herausgegeben. Sie können die Vorlagen hier herunterladen:
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