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Die Wissenschaftliche Hochschule Lahr bittet um Mitwirkung bei einer Studie zur sogenannten Immobilienrente
Fragebogen
18. August 2003
Am 25. Juni veröffentlichten wir ein Schreiben, mit dem sich DSB-Präsident Alfons Löseke gemeinsam mit der „Verbände-Initiative Wohneigentum“ an den Bundesbauminister gewendet hatte (
). Inzwischen liegt die Antwort von Dr. Manfred Stolpe vor.

Viele der von Ihnen vorgebrachten Einschätzungen zur Wohnungspolitik allgemein und zur Eigenheimförderung im Besonderen teile ich. So ist die Eigenheimzulage ein Instrument, das sich in den vergangenen Jahren durchaus bewährt hat. Was die Bundesregierung dennoch zu dem Schritt veranlasst hat, die Eigenheimzulage zum 31.12.2003 auslaufen zu lassen, war daher weniger die Kritik an vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln in der Vergangenheit. Vielmehr stellt sich vor dem Hintergrund gewandelter Wohnungsmärkte und dem verschärften Zwang zur Haushaltskonsolidierung auf allen staatlichen Ebenen die Aufgabe, die Prioritäten der Wohnungspolitik zukunftsgerichtet neu zu definieren und die Instrumente entsprechend zu justieren. Die Instrumente müssen zielgenauer, Mitnehmereffekte abgebaut und räumliche Wirkungen stärker in den Blick genommen werden.
Änderungen bei der Eigenheimförderung liegen heute insofern nahe, als sich die Rahmenbedingungen seit 1996 – dem Jahr der Einführung der Eigenheimzulage – grundlegend geändert haben. Die Wohnungsmärkte sind – bei Besonderheiten in einigen Metropolräumen – weitgehend ausgeglichen. In vielen Regionen kann sich ein Durchschnittsverdiener aufgrund der gesunkenen Hypothekenzinsen ein Eigenheim auch ohne Förderung leisten. Dies wirft die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer flächendeckenden Neubauförderung auf.
Auf der anderen Seite bleiben wichtige Ziele bestehen, die wir weiter verfolgen. Dies gilt z.B. für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums im Wohnungsbestand der Städte zur Stabilisierung städtischer Quartiere. Dies gilt auch für das Ziel, Familien mit Kindern das Wohnen in der Stadt durch entsprechende Wohnumbau- und Wohnumfeldmaßnahmen zu erleichtern. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen neuen Zuschussprogramm in Höhe von 4,4 Mrd. € Bundesmittel bis 2011 (zusammen mit entsprechenden Landes- und Kommunalmitteln 11 Mrd. €) erfolgt eine Umorientierung der Förderung vom Neubau hin zum Wohnungsbestand und intakten Stadtquartieren. Mit diesem Zuschussprogramm können die anstehenden Probleme gezielter aufgefangen werden als mit dem undifferenzierten Instrument der Eigenheimzulage.
Mit diesem neuen Programm setzt der Bund einen Förderschwerpunkt bei der Zukunftsfähigkeit unserer Städte. Die Städte werden bei den dringenden Aufgaben unterstützt, die aufgrund des Strukturwandels und der demografischen Veränderungen anstehen. Dazu sollen die Mittel gezielt in die Kommunen mit dem höchsten Handlungsbedarf gelenkt werden. Die jetzt geplanten Förderprogramme gewährleisten die Flexibilität, den veränderten Rahmenbedingungen auf den verschiedenen Wohnungsmärkten Deutschlands Rechnung zu tragen.
Zugleich behalten wir die Bedeutung des selbstgenutzten Wohneigentums als verbreitetste und effizienteste Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland weiter im Auge. Im Rahmen der Riester-Rente ist mit dem sog. Entnahmemodell ein erster Schritt getan, das Wohneigentum in die private Altersvorsorge einzubauen. Im Zuge der anstehenden Fortentwicklung der privaten Altersvorsorge werde ich mich dafür einsetzen, dass das Wohneigentum zur gleichberechtigten dritten Säule der privaten Altersvorsorge ausgestaltet wird.
Dr. Manfred Stolpe
(Hervorhebungen dsb)
Das Schreiben der Initiative war auch an die für Wohnungsbau, Finanzen und Wirtschaft zuständigen Politiker des Bundes und der Länder gegangen. Auch aus diesem Kreis erreichten uns Stellungnahmen.
Pressemitteilung der Verbände-Initiative Wohneigentum zum Kabinettsbeschluss vom 13. August 2003
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