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18. März 2004
Das romantische Gefühl, das beim Anblick des „schwarzen Mannes“ oder der „schwarzen Frau“ überkommt, kühlt spätestens bei Eintreffen der Rechnung ab. Der Glücksbote kostet mehr denn je. Das Präsidium des Deutschen Siedlerbundes hat sich vor einiger Zeit mit dem gesetzlichen Leistungskatalog der Schornsteinfeger und der steigenden Gebührenlast befasst. Reduzierung der Aufgaben, vor allem, was die Emissionsmessungen betrifft, scheint angesichts der modernen, wartungsfreundlichen Techniken derzeit ein realistischer und effektiver Ansatz zu sein. Kostenreduzierende Verfahrensweisen und darüber hinaus teilweise Liberalisierung sind daher die Forderungen des Deutschen Siedlerbunds. Am 7. August 2003 adressierte das Präsidium eine Eingabe an den auf Bundesebene zuständigen Wirtschaftsminister Wolfgang Clement.
Entlastung der Wohneigentümer von vermeidbaren Kosten
hier: Kontrollmessungen der Emissionen durch Schornsteinfeger
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
die Belastung der selbstnutzenden Haus- und Wohnungseigentümer hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Zu einer Reihe von kommunalen Lasten wie Grundsteuer, Abwasser- und Müllabfuhrgebühren treten auch durch Bundesrecht auferlegte Kosten. Auf indirekte Verteuerungen wie etwa der Energie durch die Öko-Steuer oder die drohende Kappung der Eigenheimzulage sei nur kurz verwiesen, um die Lage der Eigenheimbesitzer zu skizzieren. An dieser Stelle geht es uns um die Gebühren für die verschiedenen Leistungen der Schornsteinfeger.
Die Abschaffung der Monopolstellung der Schornsteinfeger und die Privatisierung der Kontrollaufgaben wäre möglicherweise ein Ansatz, der aufgrund des dann entstehenden Konkurrenzdruckes zu einer Verbilligung fachgerechter Leistungen führen könnte. Aus Sicht des DSB dürfte jedoch das derzeitige hohe Niveau bei Sicherheit und Umweltschutz darunter nicht leiden. Das staatliche und gesellschaftliche Interesse an sachgerechter Kontrolle der Heizungsanlagen – insbesondere hinsichtlich der Feuersicherheit – ist unbedingt berechtigt. Gleichwohl bleibt darauf hinzuweisen, dass Sie vor Liberalisierung in anderen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge nicht zurückschrecken, so beim Strom- und Gasmarkt.
Bei allem Verständnis für Sicherheit und Umweltschutz ist zu überdenken, wieweit und wie oft der Einzelne sich der zwangsweisen Kontrolle beugen muss. Wir kritisieren den permanent wachsenden Aufgabenkreis der Schornsteinfeger, die Häufigkeit der Messungen und die Gebührenhöhe. Vor allem hinsichtlich der Kontrollvorschriften für Emissionen durch Heizungsanlagen sehen wir Handlungsbedarf. Es scheint bisher kaum berücksichtigt worden zu sein, dass die neuen Techniken wesentlich weniger anfällig, wartungsfreundlicher und von Haus aus umweltschonend ausgelegt sind. Ohne an dieser Stelle Forderungen bezüglich der Kontrollintervalle stellen zu wollen, erwarten wir, dass die derzeit gültigen Regelungen auf Herz und Nieren geprüft und entsprechend angepasst werden. Insbesondere sollten etwa kostenintensive Doppelarbeiten vermieden werden. Es ist für den Verbraucher mitunter schwer nachzuvollziehen, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister genau dieselbe Immissionsmessung vornimmt, die kurz zuvor der Heizungsfachmann nach der Wartung der Anlage bereits durchgeführt hat, und der Haus- bzw. Wohnungseigentümer beide Messungen bezahlen muss. Ebenso wenig wirtschaftlich scheint es, wenn nach einer Beanstandung des Schornsteinfegers der Eigentümer zunächst einen Heizungsfachbetrieb mit Reparatur- und Einstellungsarbeiten beauftragt, deren Ergebnis mit einer Abschlussmessung festgehalten wird, und sodann der Bezirksschornsteinfegermeister erneut dieselbe Nachmessung durchführt, wobei wiederum der Eigentümer die Kosten für alle Messungen tragen muss.
Sachliche Kritik kommt nicht nur von uns und unseren Mitgliedern, sondern auch von Stellen, denen Eigeninteresse schwerlich vorgeworfen werden kann. Außer den verschiedenen Bundesratsinitiativen , wie zum Beispiel der des Landes Baden-Württemberg von 1999, werden Ihnen auch die Bemerkungen des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein von 2002 bekannt sein. Auch der Landesrechnungshof sieht einen Ansatzpunkt für eine spürbare Kostenentlastung der Bürger in der Umgestaltung der Prüfverfahren und nennt als Beispiel die Abgasuntersuchung für Kraftfahrzeuge.
Der Satz der Schornsteinfegerinnung, dass die Wartungsfirma nicht kontrolliert und der Kontrolleur nicht wartet, mag auf den ersten Blick einleuchten, aber wie etwa beim neu eingeführten Energiepass vorexerziert, dürfte eine sachgerechte Handhabung auch einfacher und vor allem kostengünstiger zu organisieren sein. Unserer Auffassung nach sollte eine behutsame Liberalisierung des Schornsteinfegermonopols dahingehend erfolgen, dass beispielsweise der Bezirksschornsteinfegermeister das Messprotokoll eines Heizungsfachbetriebes ohne erneute Messung anerkennt. Selbstverständlich muss hierbei gewährleistet sein, dass der jeweilige für solche Messungen zugelassene Heizungsfachbetrieb personell und sächlich dieselben Standards zur Messung einhält wie der Bezirksschornsteinfegermeister. Das bedeutet: Die Qualität bei Emissionsschutz und Sicherheit würde beibehalten, das Monopol jedoch würde gelockert. Damit könnte unter den zertifizierten Betrieben ein marktgerechter Wettbewerb entstehen, nach dem sich die Preise der Dienstleistung richten. Außerdem sollte das Prüfungsintervall entsprechend der geringeren Anfälligkeit der neuen Heiztechniken deutlich verlängert werden.
Sehr geehrter Herr Minister, wir vertreten rund 370.000 Mitglieder, die sich mit ihren Familien den Traum vom eigenen Haus erfüllt haben oder als Bauherren im Begriff sind, dies zu tun. Das Limit der Belastbarkeit ist angesichts der derzeitigen allgemeinen wirtschaftlichen Situation bereits überschritten. Vermeidbare Kosten sollten daher auch tatsächlich vermieden werden.
Für eine baldige, konstruktive Antwort auf unsere Ausführung wären wir Ihnen verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Siedlerbund
Die Antwort ließ auf sich warten und verweist schließlich auf ein fachtechnisches Anhörungsverfahren von Bund und Ländern sowie ein bundesweites REFA-Gutachten. Vorerst wird man sich also in Geduld üben müssen, doch immerhin scheint etwas Bewegung in die Diskussion zu kommen.
Sehr geehrter Herr Löseke, sehr geehrter Herr Rosenthal,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 7. August/11. Dezember 2003 zu den durch die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen – 1. BImSchV – vorgeschriebenen Messungen der Schornsteinfeger. Ich habe Ihre Hinweise zu den Gebühren für die verschiedenen Leistungen der Schornsteinfeger mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.
Ich teile durchaus die Auffassung, dass Monopolstellungen vermieden werden müssen. Aus dem Ihnen bereits vorliegenden Schreiben des für die 1. BImSchV zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 29. August 2003 ist zu entnehmen, dass das Bundesumweltministerium bei Abwägung aller Umstände zum Ergebnis kommt, dass eine – unabhängige – Fremdüberwachung auch künftig als sinnvoll erscheint. Die Tätigkeit von Heizungsfachbetrieben reicht hier nach Mitteilung des Ministeriums nicht aus. Inwieweit das Kontrollintervall des Bezirksschornsteinfegermeisters in Abhängigkeit vom technischen Ausstattungszustand der Feuerungsanlagen verlängert werden kann, wird im Rahmen einer geplanten Novellierung der 1. BImSchV. geprüft.
Zur Ausführung des Schornsteinfegergesetzes, dies ist bekanntlich eine Aufgabe der Landesbehörden, möchte ich Ihnen noch folgendes zur Frage der Entlastung von vermeidbaren Kosten mitteilen. Zur Zeit wird ein bundesweites REFA-Gutachten über alle relevanten Arbeitszeitwerte im Schornsteinfeger-Handwerk erstellt; diese Arbeitszeitwerte sind die Grundlage für die Festlegung von Gebühren durch die Bundesländer. Die Fachressorts von Bund und Ländern erwarten durch das Ergebnis dieses Gutachtens im Jahre 2005/2006 mehr Transparenz bei den künftigen Gebührenfestsetzungen und mehr Einheitlichkeit zwischen allen Bundesländern. Ob es sogar zu einer wünschenswerten und deutlichen Nivellierung der Gebührenhöhe kommen wird, lässt sich zur Zeit nicht voraussehen.
Bund und Länder haben außerdem für Januar 2004 zu einer Anhörung von Experten über die Schornsteinfegerarbeiten nach den Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder eingeladen. Es ist beabsichtigt, die in den Kehr- und Überprüfungsordnungen festgeschriebenen grundlegenden Vorschriften für die Arbeiten der Bezirksschomsteinfegermeister auf den Prüfstand zu stellen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Dabei soll in diesem fachtechnischen Hearing durch Anhörung von Fachleuten geklärt werden, ob die in den letzten Jahren eingetretenen technischen Veränderungen in der Heizungs-, Überwachungs- und Messgerätetechnik Auswirkungen auf die Kehr- und Überprüfungsforderungen haben. Ziel ist eine neue Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung .
In der Anhörung soll vor allem geprüft werden, ob die in fast allen Ländern gleichlautenden Kehr- und Überprüfungspflichten noch sachgerecht sind. Von einer vorbereitenden Projektgruppe wurde ein Fragenkatalog ausgearbeitet, der sich – getrennt nach Ölfeuerungsanlagen, festen Brennstoffen, Gasfeuerungsanlagen, Lüftungsanlagen und sonstigen Einrichtungen – insbesondere mit dem Einfluss
der Emissionsmessung
der CO-Messung
des technischen Fortschritts in der Anlagentechnik
der für die Schornsteinverbindungsstücke verwendeten Materialien, des Querschnitts der Züge, des Druckverhältnisses und der Bewegung, der Verbrennungsluftverhältnisse, besonderer Arbeitsmethoden und evtl. vorhandener Abgasüberwachungseinrichtungen
auf die Kehr- und Überprüfungsintervalle befasst.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
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