Wohnungspolitik auf allen Ebenen

25. März 2004
Vertreter des Arbeitskreises Ost, der Bundesgeschäftsführer sowie der Präsident des Deutschen Siedlerbunds, Alfons Löseke, trafen am 4. März 2004 im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit Staatssekretär Tilo Braune zusammen.

Es konnten bei dem Gespräch, an dem auch Ministerialdirigent Dr. Peter Runkel, Abteilungsleiter Wohnungswesen, teilnahm, manche aktuelle Problemfälle erörtert werden. So bereiten die zu erwartenden Auswirkungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ab 2015 manchem Eigenheimbesitzer Sorgen. Hier geht es um eine Besonderheit der neuen Bundesländer: ausgebaute Wochenendhäuser, die auf gepachteten sogenannten Erholungsgrundstücken errichtet sind. Die Grundstücksnutzung kann vom Eigentümer, zumeist die Kommune, ab 2015 ohne besonderen Schutz gekündigt werden. Während der Staatssekretär meinte, die bestehenden Schutzklauseln und Übergangsfristen seien ausreichend, wies Roger Gapp, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg, auf die Gefahr sozialer Härten hin. Wenn auch den Beteiligten klar war, dass die Auswirkungen des Gesetzes zum großen Teil von den Ländern und Gemeinden abhängen, sagte das Ministerium seine Hilfe zu, wenn es nicht zu einvernehmlichen Übergangslösungen komme.

Beim Thema „Stadtumbau Ost“ reklamierte Löseke, das selbstgenutzte Wohneigentum sei angemessen zu berücksichtigen. Zunächst verwies Braune darauf, das zur Verfügung stehende Geld sei schon für den Abbruch leerstehender Wohnungen verplant. Da er allerdings gleichzeitig für die Attraktivität des städtischen Wohnens warb, traf man sich hinsichtlich der Förderung von Modernisierungen wieder. Insbesondere fand die von Karl-Heinz Liebold, Landesvorsitzender des Sächsischen Landesverbandes Siedler, vorgetragene Anregung Interesse, dass zugunsten des Wohneigentums ein entsprechender Passus in die Verwaltungsvereinbarung für dieses Programm aufgenommen werden sollte.
Im weiteren Gespräch wurden die möglichen Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Enteignung von Neubauern und deren Erben angeschnitten. Die Bundesregierung wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, weshalb die Lage sowohl der Enteigneten als auch der jetzigen Eigentümer vorerst in der Schwebe bleiben wird.

Roger Gapp und Siegfried Berger, Vorsitzender des LV Brandenburg, verwiesen auf die Bereitschaft von Siedlergemeinschaften, Verantwortung und finanzielle Belastungen für Infrastrukturmaßnahmen zu übernehmen und damit Kommunen zu entlasten. Schließlich konnte insbesondere Rüdiger Görs, stellvertretender Vorsitzender des LV Mecklenburg-Vorpommern, Bedenken wegen einiger konkreter regionaler Probleme vorbringen.

Lösungen konnten angesichts der Komplexität der Fragen und der Kürze der Zeit zwar nicht erarbeitet werden, aber manche Ansätze sind schon erkennbar. Diese müssen jetzt von den betroffenen Landesverbänden aufgegriffen und zusammen mit den zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden bearbeitet werden. Und: Man spann den Gesprächsfaden weiter, der mit dem Treffen nach der Öffentlichen Kundgebung in Halle angeknüpft werden konnte.

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