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Verband Wohneigentum: Fragen zur Wohnungspolitik an Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber (CSU)

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Fragen zur Wohnungspolitik an Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber (CSU)

25. Juli 2002
DSB: Die Eigenheimzulage als Bestandteil der Wohnungspolitik des Bundes ist von einer berechenbaren Größe zu einem Spielball der Finanzpolitik geworden. Senkung der Einkommensgrenzen und Abschaffung von Fördertatbeständen haben das Vertrauen und die Planungssicherheit der Bau- und Kaufwilligen stark erschüttert. Die Initiative Wohneigentum hat aufgezeigt, dass eine Einschränkung der Eigenheimzulage eher negative wirtschaftliche und soziale Folgen hätte. Was werden Sie in der kommenden Legislaturperiode unternehmen, um die Eigenheimzulage wieder zu einem verlässlichen Instrument der Wohneigentumsförderung zu machen?

Bundeskanzler Gerhard Schröder

Schröder: Jährlich erfüllen sich rund 700.000 Haushalte mit dem Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines Hauses einen Herzenswunsch. Für viele, insbesondere kinderreiche Familien, wäre dies ohne die Eigenheimzulage nicht möglich. Das wissen wir, und deshalb ist und bleibt die Eigenheimzulage das entscheidende Mittel zur Förderung von Wohneigentum.

Ihre Unterstellung, die Eigenheimzulage werde von der Bundesregierung als finanzpolitische Manövriermasse benutzt, wird schon durch die Zahlen widerlegt. Allein die Grundförderung bei der Eigenheimzulage hat sich von 3,577 Milliarden Euro (1999) auf 6,383 Milliarden Euro (2002) erhöht. Die gleiche Tendenz zeigt sich bei der Kinderzulage.

Stoiber: Während seit Einführung der Eigenheimzulage im Jahr 1996 das Interesse an Wohneigentum kontinuierlich zugenommen hatte, ist diese positive Entwicklung heute zum Stillstand gekommen. Eine wichtige Ursache hierfür ist die Verschlechterung der Rahmenbedingungen für selbstgenutztes Wohneigentum durch Rot-Grün – eine Entwicklung, die ich mit Sorge betrachte, denn Wohneigentum ist ein wichtiger Bestandteil der Vermögensbildung, trägt entscheidend zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit bei und entlastet den Markt für Mietwohnungen. Mein Ziel ist es daher, die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums in Neubau und Bestand zu stärken und die Eigenheimförderung familienfreundlicher zu gestalten.

Wann und in welchem Umfang wir Verbesserungen einleiten können, hängt von den bestehenden finanziellen Möglichkeiten ab. Dazu werden wir im Herbst einen Kassensturz vornehmen. Größere finanzielle Spielräume müssen wir uns durch gezielte Impulse für mehr Beschäftigung und Wachstum Stück für Stück erarbeiten. In diesem Rahmen werden wir unsere Ziele schrittweise umsetzen.

DSB: Die Enttäuschung über Leerstände in ostdeutschen Innenstädten haben die Forderung laut werden lassen, bei der Eigenheimzulage auf den Unterschied von Neubau- und Bestandsförderung zu verzichten oder sogar den Erwerb aus dem Bestand höher zu fördern als den Neubau.
Welche Pläne haben Sie in diesem Zusammenhang?

Schröder: Zunächst ist festzustellen, dass bereits heute der Erwerb im Neubau und aus dem Bestand gefördert werden. Gegenwärtig sieht die Bundesregierung keinen Grund, von ihrer Förderpolitik abzuweichen. Sie wird sich aber neuen Erkenntnissen, die sich möglicherweise aus gegenwärtig laufenden Untersuchungen ergeben, nicht verschließen. Zuerst müssen wir jedoch wissen, was eine Änderung für den Bürger bringt.

Gegen den Leerstand in den ostdeutschen Innenstädten geht die Bundesregierung gezielt vor. Um die Innenstädte attraktiv zu gestalten und eine soziale Stadtentwicklung zu ermöglichen, haben wir neue Schwerpunkte gesetzt: Wir haben die klassische Städtebauförderung um das Programm „Soziale Stadt“ und den „Stadtumbau Ost“ ergänzt sowie alle drei Instrumente zu einem Gesamtkonzept verknüpft. Heute investieren wir mit 640 Millionen Euro doppelt so viel wie noch 1998. Bis 2009 werden Bund, Länder und Gemeinden insgesamt 2,7 Milliarden Euro für den „Stadtumbau Ost“ aufwenden.

Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber

Stoiber: Wie ich schon erwähnte, planen wir grundsätzlich, die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sowohl im Neubau wie im Bestand zu stärken. Weitere Anstrengungen werden notwendig sein, um den wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Ländern zu schaffen. Wohnungsleerstände müssen mit planungsrechtlichen und stadtstrukturellen Instrumenten angegangen werden.

DSB: Die Grundsteuer ist die einzige Substanzsteuer, die unabhängig von Nutzung oder Ertrag vom Eigentümer erhoben und an die Gemeinden abgeführt wird. Der Zahlung der Steuer steht keine Inanspruchnahme von Leistungen der Infrastruktur gegenüber, da diese durch jeweils eigene Gebühren bezahlt werden. Im Zuge einer immer dringlicher werdenden Gemeindefinanzreform wird regelmäßig über die Abschaffung der Gewerbesteuer gesprochen.

Sehen Sie Möglichkeiten, bei dieser Gelegenheit, auch hinsichtlich des erheblichen Verwaltungsaufwands, die inzwischen unzeitgemäße Grundsteuer abzuschaffen?

Schröder: Diese Frage müssten Sie an die richtigen Adressaten richten – das sind die Ministerpräsidenten der Länder. Wenn die Länder aus ihrem eigenen Finanzaufkommen ein Konzept zur Reform der Grundsteuer vorlegen, wird der Bund dem selbstverständlich aufgeschlossen gegenüberstehen.
Aber, damit auch das ganz klar ist, eine „Reform“, bei der der Bund den Gemeinden die Einnahmen aus der Abschaffung der Grundsteuer ersetzen soll, ist nicht vorstellbar.

Stoiber: Eine Reform der Grundsteuer tut not. Hierzu sollte die Gesetzgebungskompetenz bei der Grundsteuer auf die Länder zurückübertragen werden. Dies würde den Föderalismus und den Wettbewerb um die bessere gesetzliche Lösung stärken. Es ist doch ein Unding, dass Finanzminister Eichel eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Grundsteuerreform ablehnt, weil der Bund weder vom Steueraufkommen noch von der Verwaltungsvereinfachung begünstigt ist.

DSB: Die moderne Arbeitswelt verlangt von den Menschen zunehmend räumliche Mobilität. Jeder Wohnortwechsel ist jedoch mit Kosten verbunden, besonders für Wohneigentümer. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf fast das Doppelte hat Umzugswillige in diesem Zusammenhang besonders getroffen und erschwert vielen ein neues berufliches Engagement, das mit Wohnortwechsel verbunden ist.

Sehen Sie eine Chance, zumindest für selbstnutzende Wohneigentümer, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen oder zumindest auf das frühere Maß zurückzusetzen?

Schröder: Auch hier gilt: Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stehen den Ländern und nicht dem Bund zu. Wenn die Länder entsprechende Lösungen zu Steuersenkungen vorschlagen, wird sich der Bund dem nicht widersetzen. Warum sollten wir?

Angesichts der zunehmenden Mobilität in unserer Gesellschaft gilt es, Hindernisse abzubauen. Soweit es die Eigenheimzulage und damit unsere Zuständigkeit betrifft, haben wir einen Weg gefunden. Wir haben in das Eigenheimzulagengesetz eine Bestimmung eingefügt, nach der bei Umzügen während des Förderzeitraums die Eigenheimzulage auf ein neues Objekt übertragen werden kann. Damit fördern wir berufliche Mobilität.

Stoiber: Deutschland steht am Rande der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit. Wie Sie wissen, war das Ergebnis der jüngsten Steuerschätzung bestürzend. Bundesweit muss im Vergleich zur letzten Prognose in den Jahren 2002 bis 2005 mit Steuerausfällen von 65,3 Mrd. Euro gerechnet werden.

Die rot-grüne Bundesregierung hat durch ihre Politik die Haushalts-Spielräume verbraucht.

DSB: Zu Recht widmet die Politik den Familien mit Kindern wieder stärkere Aufmerksamkeit. Für die Familienplanung und das Heranwachsen von Kindern spielen neben anderen Faktoren eine entspannte, angenehme Wohnsituation und ein funktionierendes Wohnumfeld eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang erleichtert geeignetes selbstgenutztes Wohneigentum für Familien das Gelingen der familiären und kindlichen Entwicklung.
Welche Pläne haben Sie für die kommende Wahlperiode, junge Familien mit Kindern beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen?

Schröder: Familien sind das stabile Zentrum unserer Gesellschaft. Alle wichtigen gesellschaftlichen Fragen sind auf die eine oder die andere Weise mit der Familie verknüpft. Wir wollen ein familien- und kinderfreundliches Deutschland. Das gilt in der Arbeitswelt ebenso wie für die Betreuung und Ausbildung unserer Kinder. Das bedeutet Generationengerechtigkeit bei der Rente ebenso wie eine nachhaltige Haushaltspolitik. Und das gilt natürlich auch für die Gestaltung unserer Städte und Gemeinden. Ein familien- und kinderfreundliches Wohnumfeld macht Familien das Leben leichter und angenehmer. Wir wissen, dass Wohneigentum Sicherheit und Entfaltungsmöglichkeit insbesondere für Familien bedeutet.

Die Bundesregierung unterstützt und fördert Familien. Seit unserem Regierungsantritt haben wir die Aufwendungen für Familien um mehr als 13 Milliarden Euro auf fast 53 Milliarden Euro pro Jahr erhöht.

Wir haben nicht nur spürbar das Kindergeld erhöht, sondern bei der Eigenheimzulage die Einkommensgrenzen umgestaltet. Familien mit mehr als zwei Kinder werden bei der Förderung besonders begünstigt. Damit haben wir eine gute Grundlage für den Erwerb von Wohneigentum durch junge Familien geschaffen.

Die Förderung von Familien steht im Mittelpunkt unserer Bau- und Wohnungspolitik. Bauen muss für möglichst viele Bürger erschwinglich sein. Deshalb unterstützen wir gezielt das kostengünstige und qualitätsbewusste Bauen.

Wir haben in Berlin hierfür ein Kompetenzzentrum gegründet, an das sich jeder persönlich oder übers Internet wenden kann, um alle wichtigen Informationen rund ums Bauen zu erhalten.

Bauen muss bezahlbar sein, und es muss einfacher werden. Deshalb wollen wir in der nächsten Legislaturperiode das Baugesetzbuch überarbeiten. Es wird insbesondere darum gehen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu straffen. Das hilft dem Bürger und entlastet die Verwaltung.

Stoiber: Wir wollen Familien den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern. Daher ist es mein Ziel, die Eigenheimförderung familienfreundlicher zu gestalten. Im sozialen Wohnungsbau werden nicht nur Mietwohnungen gefördert, sondern auch der Bau und der Erwerb von Eigenheimen und selbstgenutzter Eigentumswohnungen. Junge Familien mit Kindern genießen dabei einen Vorrang. Der soziale Wohnungsbau muss wieder angemessen gefördert und dabei müssen Familien besonders unterstützt werden. Das ist praktische Familienpolitik.

DSB: Im Zuge der letzten Rentenreform wurde erstmals eine Komponente staatlich geförderter privater Altersvorsorge eingeführt. Um das hierbei angesparte Kapital auch zum Erwerb von Wohneigentum nutzen zu können, wurde das sogenannte „Entnahmemodell“ eingeführt, das allerdings sowohl kompliziert ausgestaltet als auch im Blick auf Unterbrechungen der regelmäßigen Einzahlungen ein Risiko darstellt.

Haben Sie Pläne für die nächste Legislaturperiode, die Verbindung privater Altersvorsorge mit dem Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums praktikabler und erwerberfreundlicher zu gestalten?

Schröder: Zunächst einmal: So kompliziert ist das doch gar nicht. Mindestens 10.000 und höchstens 50.000 Euro dürfen Sie aus einem Riester-Vertrag entnehmen und als Eigenkapital zur Bildung selbstgenutzten Wohneigentums einsetzen. Bis zum 66. Lebensjahr muss der entnommene Betrag dann zinsfrei in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Fachleute haben nachgewiesen: das rechnet sich.
Und das Modell ist auch nicht „riskant“. Riskant wäre es, statt der zwischenzeitlichen eine endgültige Entnahme zuzulassen: Wird die Finanzierung notleidend, wäre dann nicht nur das Haus, sondern auch noch die zusätzliche Altersvorsorge verloren. Die Riester-Rente soll ja die gesetzliche Rente zur Sicherung des Lebensstandards durch eine monatliche Leistung im Alter ergänzen.
Darüber hinaus ist das Modell auch nicht erwerberunfreundlich. Das Guthaben vom Riester-Konto können die meisten Bauherren gut gebrauchen. Sie müssen sich weniger Geld von der Bank leihen, halten deren Beleihungsgrenzen eher ein, sparen Zinsen und haben eine niedrigere monatliche Belastung.

Fachleute halten die Regelung auch nicht für unpraktikabel. In der Anlaufzeit der Förderung braucht es Zeit, bis der Mindestentnahmebetrag erreicht ist. Jüngere, die später bauen wollen, bilden so rechtzeitig einen Teil des Eigenkapitals. Für Bauherren, die in nicht zu hohem Alter in die eigenen vier Wände ziehen, ist die Zusatzbelastung durch die Rückzahlung der Raten des – wohlgemerkt zinslosen – Kredits tragbar. Ältere, die bauen, sind meist finanzkräftiger und können dementsprechend höhere Raten verkraften.

Richtig aber ist, da stimme ich Ihnen zu, dass jetzt in der Praxis erst einmal Erfahrungen gesammelt werden sollten. Wenn diese zeigen, dass sich das Modell noch weiter verbessern lässt, dann werden wir das auch machen.

Stoiber: Mein erklärtes Ziel bleibt eine weitere Verbesserung der Wohneigentumsquote, Wohneigentum muss wirksam in die Förderung der privaten Altersvorsorge eingebunden werden. Die jetzige Förderung des Wohneigentums, also Riesters sogenanntes „Entnahmemodell“, ist eine einzige Mogelpackung, praxisfremd und ungerecht. Für Normalverdiener kommt es jedenfalls kaum in Betracht. Den Kredit für das Wohneigentum zu tilgen, die üblichen Raten in den Altersvorsorgevertrag einzuzahlen und gleichzeitig noch das entnommene Kapital bis zum 65. Geburtstag in die Altersvorsorge zurückzuzahlen – das ist eine Dreifachbelastung, die sich nur Sehrgutverdienende leisten können. Und dabei wäre gerade diese Förderung so wichtig, denn ich kenne viele junge Familien, die sagen: Meine Altersvorsorge, das sind zum großen Teil meine eigenen vier Wände, für die ich dann keine Miete mehr zahlen muss.
Dem Bürger muss die Wahlfreiheit gelassen werden, ob er eine zusätzliche Altersversorgung durch eine private Zusatzrente oder durch das „Wohnen im eigenen Heim“ schaffen will. Die durch das Wohneigentum später eintretende Mietersparnis wird quasi zur Sachrente. Der Staat darf nicht an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer vorbei fördern. Die noch immer geringe Resonanz auf die Riester-Förderung spricht Bände. Auch das Wohneigentum muss gleichwertig gefördert werden. Beim sogenannten Zwischenentnahmemodell des Altersvermögensgesetzes kann der Sparer sich nicht alleine auf das Wohneigentum verlegen. Will er die mitunter beträchtliche staatliche Förderung behalten, so muss er für die Immobilie und die Geldrente sparen. Das können sich die meisten doch gar nicht leisten.

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