Ausleih-Bedingungen und unsere Geräte

Die Siedlergemeinschaft Germannsdorf hat im Laufe der Jahre einige Geräte für die Mitglieder angeschafft. Diese können Sie bei Bedarf ausleihen.

Geräteverleih
Alle Geräte wurden gereinigt und gewartet, defekte Teile repariert bzw. ausgetauscht. Sie können also in 2023 wieder alle verfügbaren Geräte nutzen. Eine aktuelle Geräteliste finden Sie unter dem www.verband-wohneigentum....orf/on230479. Bei Bedarf können Sie diese auch über die Vorstandschaft anfordern.

Als Mitglied wenden Sie sich an unseren Gerätewart Alois Greindl,

Tel. 08586/9463478 oder mit eMail: alois.greindl@yahoo.de

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass unsere Geräte

nur nach vorheriger Terminvereinbarung!!

und nur von unserem Gerätewart!!

ausgegeben werden. Durch Ihre Reservierung haben Sie die Sicherheit, dass das Gerät auch da ist, wenn Sie es brauchen.

Das heißt, Vertikutierer, Gartenfräse, Holzspalter u.a. sollten Sie mindestens einen Tag vorher, das Fassadengerüst mindestens 4 Wochen vorher beim
Gerätewart buchen.

Der Gerätewart ist nicht verpflichtet, Geräte und Gerüste wochentags vor 09.00 Uhr auszugeben, bzw. nach 18.00 Uhr noch zurückzunehmen!

Am Samstag können Geräte nur noch bis 13.00 Uhr zurück gegeben werden.
Sonntag ist tabu.


Der Gerätewart erledigt diese Aufgabe ehrenamtlich, daher bitten wir unsere Mitglieder, diese Regelung auch zu respektieren.

Vielen Dank!

Denken Sie daran: Auch andere können Geräte brauchen, planen Sie deshalb nach Möglichkeit langfristig.

Unsere Verleih-Konditionen:

Anmeldung und Bestellung nur beim Gerätewart.

Bitte geplante Ausleihdauer angeben. Sollte diese nicht eingehalten werden können, den Gerätewart unverzüglich davon informieren.

Die Geräte sind pfleglich zu behandeln, und in sauberem und einwandfreiem Zustand wieder abzugeben.

Bei unsachgemäßer Verwendung des Ausleihgerätes kann vom Gerätewart eine Reparatur- oder Reinigungspauschale berechnet werden.

Schäden sind unaufgefordert dem Gerätewart mitzuteilen.

Für durch unsere Leihgeräte verursachte Schäden und Unfälle können keine Haftungsansprüche gegenüber der SG Germannsdorf oder dem Gerätewart geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei einer vorherigen Einweisung.

Der Verleiher ist berechtigt, ein Pfand (Leihgebühr) zu fordern.

Die Leihgebühr ist bei Rückgabe in bar zu entrichten.

Festgestellte Schäden können dem Ausleiher berechnet werden.

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.