IG Widerruf

EuGH bestätigt Widerrufs-Joker bei Kredit- und Darlehensverträgen

Banknoten
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Kredit- und Darlehensverträge widerrufen werden können. Wer ab 2010 einen Kredit- oder Darlehensvertrag für ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder Auto aufgenommen hat, kann jetzt viel Geld sparen. Zahlreiche private Kredit- und Darlehensverträge enthalten eine falsche Widerrufsbelehrung. Bei Verträgen mit diesen Mängeln beginnt die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Als Folge können Millionen Deutsche durch diesen "Widerrufsjoker" ihren teuren Kredit widerrufen.
Bei Baufinanzierungen ergeben sich durch die stark gesunkenen Zinsen für viele Verbraucher ein hohes Sparpotenzial von 10.000 Euro bis 20.000 Euro, in einzelnen Fällen auch deutlich mehr.
Bei Kfz-Krediten führt der Widerruf zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags, so dass das finanzierte Fahrzeug zurückgegeben werden kann - das ist besonders für Diesel-Besitzer interessant.
Die Interessengemeinschaft WIDERRUF informiert Verbraucher über den Widerruf eines Vertrages und hilft bei der konkreten Umsetzung. Mehr als 10.000 Verbraucher haben ihre Kredit- und Darlehensverträge bereits mit Hilfe der IG WIDERRUF auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüfen lassen.
Kontakt:
IG Widerruf
www.widerruf.info
06196-4028872

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