Übertragung der Immobilie

Viele Wohneigentümer möchten ihre Immobilien zu Lebzeiten an ihre Kinder übertragen.

Beispiel:
Das Ehepaar Meier (70 und 65 Jahre) hat ein Zweifamilienhaus. Eine Wohnung nutzen sie selbst und die andere ist vermietet. Die beiden Kinder leben mit ihren Familien in eigenen Häusern. Nun möchten sie das Haus an ihre Kinder übertragen. Dabei ergeben sich Fragen, z.B. wie kann man sich damit im Krankheit- oder Pflegefall finanziell absichern oder wie werden die Kinder möglichst nicht oder nur gering belastet.
Die Übertragung einer Immobilie auf die Kinder durch Schenkung, Verkauf oder Testament ist eine komplexe Angelegenheit, bei der rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten sind. Fragen, wie im Beispiel angegeben, sollten Fachleuten vorbehalten bleiben. In diesen Fällen wendet man sich an Fachanwälte für das Erbbrecht. Ansonsten kann es passieren, dass ungewollte Maßnahmen und Folgekosten entstehen.

Mitglieder im Verband Wohneigentum sind hierbei im Vorteil. Die Erstberatung bei einem Vertragsanwalt des Verbandes ist für die Mitglieder kostenfrei.

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