Vermieterbescheinigung

Mit dem 1. November 2015 trat ein neues, bundeseinheitliches Meldegesetz in Kraft. Es bringt eine alte Pflicht für Vermieter wieder: Sie müssen ihren Mietern nun eine Bescheinigung über den Einzug ausstellen.

Diese "Vermieterbescheinigung", auch genannt "Wohnungsgeberbestätigung", brauchen Mieter, um sich bei der Meldebehörde anzumelden. Nur wer keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich auch beim Auszug abmelden.

Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass Wohnungsgeber ihren Mietern das schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder elektronisch an die zuständige Einwohnermeldestelle bestätigen. Als Frist gilt: innerhalb von zwei Wochen.

Betroffen sind sowohl Haupt- und Nebenwohnsitze als auch Untervermietungen. Vermietern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Gefordert sind folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Vermieters

  • Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug) mit Datum

  • Anschrift der neu gemieteten Wohnung bzw. bei Auszug die der alten Wohnung

  • Namen aller meldepflichtigen Personen

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