Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen

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Die Erhebung von erneuten Straßenausbaubeiträgen (nach der sogenannten Ersterschließung) durch die Kommunen stößt zunehmend auf Kritik. Dies vor allem deshalb, weil viele Kommunen ihre innerörtlichen Straßen allzu oft nicht zeitgerecht und regelmäßig auf eigene kommunale Kosten sanieren, sondern solange warten bis eine Komplettsanierung auf Kosten der Anlieger unumgänglich ist.

Auslöser der öffentlichen Diskussionen sind nicht nur die Fälle, in denen Grundbesitzer zu immensen Beiträgen herangezogen wurden und die mit dem Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz enden. Bereits die finanzielle Belastung in üblicher Höhe, mit der der Anrainer nicht rechnen musste, ist oft unzumutbar. Der Kritik schließen wir uns an.

Fast alle Bundesländer (bis auf Baden-Württemberg und Berlin) ermächtigen ihre Kommunen durch die entsprechenden kommunalen Abgabegesetze, Wegegesetze bzw. Gebühren- und Beitragsgesetze zu Folgeabgaben für den kommunalen Straßenbau und bürdet die Kosten zum größten Teil den Anliegern auf. Das ist ungleich, ungerecht und unsozial.

Ungleich, weil die Situation des Bürgers von der zufälligen Lage seines Grundstücks in dieser oder jener Kommune abhängt. Denn es gibt sie nicht in allen Bundesländern und Kommunen
Dadurch, dass die Kommunen Investitionen zu Lasten Dritter in Auftrag geben können, entsteht keinerlei Anreiz zu Wirtschaftlichkeit. Im Gegenteil: Es führt leider sehr oft zu einer gigantischen Steuer- und Abgabenverschwendung (sog. Luxussanierung). Der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes ist nachvollziehbar.

Ungerecht, weil die kommunalen Straßen, genau wie Bundes- und Landstraßen, nicht nur von den Grundeigentümern, sondern ebenso von der Allgemeinheit genutzt werden.
Die Bundesautobahnen und Bundesstraßen werden vollständig vom Bund, die Landstraßen vollständig von den Ländern bezahlt. Bei den kommunalen Straßen weicht man hiervon ab und bürdet die Kosten zum größten Teil den Anliegern auf.

Unsozial, weil die - auch durch den Staat ermunterte - Wohneigentumsbildung durch überraschende Zusatzkosten belastet wird: Vor allem junge Familien sparen für ein eigenes Haus und tragen dazu bei, dass viele regionale Unternehmen Arbeitsplätze schaffen. Ist das Haus abbezahlt und die Investition auch im Sinne einer Altersvorsorge abgeschlossen, kommen vielfach erneut hohe Kosten für den Straßenausbau hinzu.

Wir fordern die Hessische Landesregierung und die Kommunen auf:

  • Herauslösung der Beitragspflicht für den Ausbau von Ortsstraßen aus dem Kommunalabgabengesetz

  • Finanzierung der Ortsstraßen aus Steuermitteln

  • Verpflichtung der Kommunen zur Errichtung eines nachhaltigen Straßenbaumanagements zur Kosteneinsparung für Kommunen und Bürgern

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